Betreff
Honoraranpassung Wissens- und Technologietransferberatung (706/2023)
Vorlage
706/2023
Art
Beschlussvorlage

Seit 2015 betreiben die Landkreise Vechta, Cloppenburg und Grafschaft Bentheim den Wissens- und Technologietransfer für Firmen als Angebot der Wirtschaftsförderung gemeinsam als Verbundprojekt, nachdem die Landkreise Cloppenburg und Vechta diese Leistungen bereits seit 2001 durch das Transferzentrum Oldenburger Münsterland anboten. Diese Beratung und Unterstützung ist ein wichtiges Angebot zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und trägt zur Erhöhung der Wertschöpfung und Innovation in den Landkreisen bei. Im Mittelpunkt der Aktivitäten steht die qualifizierte Beratung von Betrieben in technischen, organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen sowie die Betreuung bei Entwicklungen neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bis hin zur Antragsbegleitung für Innovationsfördermittel und Zugang zu wissenschaftlichen Einrichtungen und Netzwerken über Experten.

 

Aktuelle Projekte die der Landkreis Vechta gemeinsam mit der Steinbeis-Transferzentren Niedersachsen GmbH durchführt, sind neben den laufenden Unternehmensberatungen und Veranstaltungen, u.a. eine für 2024 geplante und aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung als wichtig einzuschätzende Energiefachtagung für Unternehmen sowie das Projekt „Digital Hub“ mit dem Schwerpunkt virtueller Technologien in Unternehmen und Schule, wie AR/VR/XR. Hier konnten durch ein gemeinsames Förderprojekt Mittel generiert werden und eine hochwertige Hologrammtechnologie sowie VR-Brillen beschafft werden, die Unternehmen und Schulen u.a. zu Weiterbildungszwecken oder Berufsorientierung zur Verfügung gestellt werden können.

Nach Kreistagsbeschluss vom 22.12.2022 (445/2022) wurde am 26.05.2023 der Auftrag zur Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers in den Landkreisen Cloppenburg, Grafschaft Bentheim und Vechta an den Bieter Steinbeis Transferzentren Niedersachsen GmbH nach EU-weiter Ausschreibung mit Verhandlungsverfahren und Teilnahmewettbewerb vergeben. Die Laufzeit des Auftrags ist vorerst bis zum 31.12.2026 befristet. In diesem Zusammenhang wurden Fördermittel im Rahmen der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer“ der neuen Förderperiode 2021-2027 (veröffentlicht am 19.10.2022) bei der NBank beantragt. Vorbehaltlich einer weiteren Förderbewilligung durch die NBank, soll der Auftrag gemäß Vertragsoption ab dem 01.01.2027 um weitere drei Jahre verlängert werden.

Während des Verhandlungsverfahrens forderte der Bieter aufgrund stetig steigender Betriebskosten, das Honorar jährlich an die Tarifsteigerung des TVöD VKA anzupassen. Hintergrund dafür ist auch, dass die von der NBank angesetzten pauschalen Tagesfördersätze für die meisten Beratungsanbieter nicht auskömmlich sind. Die Auftraggeber haben der Forderung - unter dem Vorbehalt, dass die Gremien der Landkreise eine Erhöhung bewilligen - zugestimmt. 

Grundlage der Vergütungserhöhung ist der Tarifabschluss vom 23.04.2023. Das Ergebnis war eine monatliche Bruttopauschale von 200,00 € sowie eine anschließende prozentuale Erhöhung um 5,5 %, die ab dem 01.03.2024 greift und zunächst bis zum 31.12.2024 wirksam ist. Die monatlichen Mehrkosten pro Landkreis würden sich durch die Anpassung um 693,97 € (brutto), also 8.327,64 €/a erhöhen. In Summe würden sich für das Jahr 2024 Mehrausgaben von 6.939,68 € ergeben. Die Gesamtausgaben belaufen sich somit auf 138.939,68 €, anstatt bisher veranschlagter 132.000,00 € für den Landkreis Vechta. In den Folgejahren bis 2026 ist mit geringeren Tarifsteigerungen zu rechnen. Die Erhöhung der Gesamtausgaben kann in der Förderung der NBank aufgrund von Pauschalsätzen nicht ergänzend gefördert werden.

Das Auftragsverhältnis mit der Steinbeis-Transferzentren Niedersachsen GmbH besteht von 2023 bis 2026 mit Option auf Verlängerung bis 2029. Daher soll die Beschlussfassung der Entgeltanpassung für den gesamten Auftragszeitraum gelten. Der Kreistag wird über die fortlaufende Entwicklung informiert.


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Die Vergütung des Wissens- und Technologietransfers im Landkreis Vechta wird, angelehnt an die Änderungen des TVöD VKA und die weiteren Ergebnisse der Tarifabschlüsse, für den gesamten Auftragszeitraum angepasst, sofern die Landkreise Cloppenburg und Grafschaft Bentheim gleichlautend beschließen. Die notwendigen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.“


 

Finanzielle Auswirkungen:                 ja nein

 

 

Teilhaushalt:                       80

Produkt (PSP/KST):            5710010011

 

Investition:                                           ja         nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

416.819,04 €

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

2024: 138.939,68 €

2025: 138.939,68 €

2026: 138.939,68 €

 

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

138.939,68 €

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit 139.000 €                                      im Haushaltsjahr: 2024

 nein