Seit 2015 betreiben
die Landkreise Vechta, Cloppenburg und Grafschaft Bentheim den Wissens- und
Technologietransfer für Firmen als Angebot der Wirtschaftsförderung gemeinsam
als Verbundprojekt, nachdem die Landkreise Cloppenburg und Vechta diese Leistungen
bereits seit 2001 durch das Transferzentrum Oldenburger Münsterland anboten.
Diese Beratung und Unterstützung ist ein wichtiges Angebot zur Verbesserung der
Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und
trägt zur Erhöhung der Wertschöpfung und Innovation in den Landkreisen bei. Im
Mittelpunkt der Aktivitäten steht die qualifizierte Beratung von Betrieben in
technischen, organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen
sowie die Betreuung bei Entwicklungen neuer Produkte, Verfahren und
Dienstleistungen bis hin zur Antragsbegleitung für Innovationsfördermittel und
Zugang zu wissenschaftlichen Einrichtungen und Netzwerken über Experten.
Aktuelle Projekte die der Landkreis Vechta gemeinsam mit der
Steinbeis-Transferzentren Niedersachsen GmbH durchführt, sind neben den
laufenden Unternehmensberatungen und Veranstaltungen, u.a. eine für 2024
geplante und aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung als wichtig
einzuschätzende Energiefachtagung für Unternehmen sowie das Projekt „Digital
Hub“ mit dem Schwerpunkt virtueller Technologien in Unternehmen und Schule, wie
AR/VR/XR. Hier konnten durch ein gemeinsames Förderprojekt Mittel generiert
werden und eine hochwertige Hologrammtechnologie sowie VR-Brillen beschafft
werden, die Unternehmen und Schulen u.a. zu Weiterbildungszwecken oder
Berufsorientierung zur Verfügung gestellt werden können.
Nach Kreistagsbeschluss vom 22.12.2022 (445/2022) wurde am
26.05.2023 der Auftrag zur Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
zur Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers in den Landkreisen
Cloppenburg, Grafschaft Bentheim und Vechta an den Bieter Steinbeis
Transferzentren Niedersachsen GmbH nach EU-weiter Ausschreibung mit
Verhandlungsverfahren und Teilnahmewettbewerb vergeben. Die Laufzeit des
Auftrags ist vorerst bis zum 31.12.2026 befristet. In diesem Zusammenhang
wurden Fördermittel im Rahmen der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für
die Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer“ der neuen
Förderperiode 2021-2027 (veröffentlicht am 19.10.2022) bei der NBank beantragt.
Vorbehaltlich einer weiteren Förderbewilligung durch die NBank, soll der
Auftrag gemäß Vertragsoption ab dem 01.01.2027 um weitere drei Jahre verlängert
werden.
Während des Verhandlungsverfahrens forderte der Bieter
aufgrund stetig steigender Betriebskosten, das Honorar jährlich an die
Tarifsteigerung des TVöD VKA anzupassen. Hintergrund dafür ist auch, dass die
von der NBank angesetzten pauschalen Tagesfördersätze für die meisten
Beratungsanbieter nicht auskömmlich sind. Die Auftraggeber haben der Forderung
- unter dem Vorbehalt, dass die Gremien der Landkreise eine Erhöhung bewilligen
- zugestimmt.
Grundlage der Vergütungserhöhung ist der Tarifabschluss vom
23.04.2023. Das Ergebnis war eine monatliche Bruttopauschale von 200,00 € sowie
eine anschließende prozentuale Erhöhung um 5,5 %, die ab dem 01.03.2024 greift
und zunächst bis zum 31.12.2024 wirksam ist. Die monatlichen Mehrkosten pro
Landkreis würden sich durch die Anpassung um 693,97 € (brutto), also 8.327,64
€/a erhöhen. In Summe würden sich für das Jahr 2024 Mehrausgaben von 6.939,68 €
ergeben. Die Gesamtausgaben belaufen sich somit auf 138.939,68 €, anstatt
bisher veranschlagter 132.000,00 € für den Landkreis Vechta. In den Folgejahren
bis 2026 ist mit geringeren Tarifsteigerungen zu rechnen. Die Erhöhung der
Gesamtausgaben kann in der Förderung der NBank aufgrund von Pauschalsätzen
nicht ergänzend gefördert werden.
Das Auftragsverhältnis mit der
Steinbeis-Transferzentren Niedersachsen GmbH besteht von 2023 bis 2026 mit
Option auf Verlängerung bis 2029. Daher soll die Beschlussfassung der
Entgeltanpassung für den gesamten Auftragszeitraum gelten. Der Kreistag wird
über die fortlaufende Entwicklung informiert.
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:
„Die Vergütung des Wissens- und Technologietransfers im Landkreis Vechta wird, angelehnt an die Änderungen des TVöD VKA und die weiteren Ergebnisse der Tarifabschlüsse, für den gesamten Auftragszeitraum angepasst, sofern die Landkreise Cloppenburg und Grafschaft Bentheim gleichlautend beschließen. Die notwendigen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.“