Im „Betreibermodell“ errichtet der Landkreis Vechta durch den Eigenbetrieb „Breitbandinitiative Landkreis Vechta“ ein landkreisweites, passives Glasfasernetz. Dieses wird durch den Netzpächter und –betreiber Vodafone mit aktiver Technik ausgestattet und damit Bandbreiten zwischen mindestens 100 MBit/s und bis zu 1 GBit/s, bei Bedarf auch höhere (symmetrische) Bandbreiten, im Ausbaugebiet ermöglicht.
Der Ausbau des
FTTB-Glasfasernetzes erfolgt in drei Ausbaustufen. Die geschätzten reinen Investitionskosten für den dreistufigen
Glasfaserausbau mit ca. 11.500 Adressen liegen insgesamt bei rund 141.127.400 EUR,
auf die Ausbaustufe eins und zwei entfallen rund 126.292.500 EUR und auf die
Ausbaustufe drei voraussichtlich 14.834.900 EUR. Dabei wurden die Neuausschreibungen der
Baulose 5 und 8 sowie die zu erwartenden Kostensteigerungen aufgrund höherer
Beschaffungspreise berücksichtigt.
Den o. g.
Tiefbaukosten stehen Fördermittel des Bundes und des Landes in geschätzter Höhe
von 81.376.300 EUR (Ausbau eins und zwei) und 10.889.700 EUR (Ausbau 3) sowie
Pachteinnahmen und Durchleitungsentgelte in Höhe von 35.543.700 EUR entgegen. Bei
der Berechnung der Pachteinnahmen wurde berücksichtigt, dass die
Zweckbindungsfrist nicht mehr der Laufzeit der mit Vodafone abgeschlossenen Pachtverträge
entspricht. Die Zweckbindungsfrist beträgt nach aktueller Einschätzung der
Förderkulisse sieben Jahre. Dies hat positive Auswirkungen auf die
Förderanträge der Ausbaustufen eins und zwei, für die noch keine endgültige
Bewilligung von der atene KOM vorliegt. Denn diese Anträge werden nun derart konkretisiert,
dass lediglich die Pachteinnahmen der ersten sieben Jahre ab
Pachtvertragsschluss berücksichtigt werden müssen. Damit erhöhen sich die
förderfähigen Kosten.
Pachteinnahmen
und Durchleitungsentgelte werden erst ab Fertigstellung und Inbetriebnahme der
Hausanschlüsse erzielt werden können. Aus diesem Grund ist es erforderlich den
Eigenanteil an den Investitionskosten in Höhe von knapp 48,8 Mio EUR durch
Investitionskredite vorzufinanzieren.
In 2023 wurden
zwei langfristige Investitionskredite in Höhe von zusammen 15 Mio. EUR
aufgenommen; insgesamt beläuft sich die Kreditaufnahme bisher auf 40 Mio. EUR.
Die Auszahlungen der Fördermittel können erst beantragt werden, wenn die entsprechenden Rechnungen vorliegen und bezahlt wurden. Ein Teil der Fördersumme (25% beim Bund, 10% beim Land) wird zudem erst dann ausgezahlt werden, wenn der endgültige Endverwendungsnachweis vorliegt und geprüft wurde. Für diese Zwischenfinanzierung und der Finanzierung des Eigenanteils enthält der Wirtschaftsplan 2024 eine weitere planerische Kreditaufnahme.
„Dem Kreistag wird empfohlen, den vorliegenden Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes Breitbandinitiative Landkreis Vechta zu beschließen.“