Betreff
Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 des Eigenbetriebes "Breitbandinitiative Landkreis Vechta" (700/2023)
Vorlage
700/2023
Aktenzeichen
802063
Art
Beschlussvorlage

Im „Betreibermodell“ errichtet der Landkreis Vechta durch den Eigenbetrieb „Breitbandinitiative Landkreis Vechta“ ein landkreisweites, passives Glasfasernetz. Dieses wird durch den Netzpächter und –betreiber Vodafone mit aktiver Technik ausgestattet und damit Bandbreiten zwischen mindestens 100 MBit/s und bis zu 1 GBit/s, bei Bedarf auch höhere (symmetrische) Bandbreiten, im Ausbaugebiet ermöglicht.

 

Der Ausbau des FTTB-Glasfasernetzes erfolgt in drei Ausbaustufen. Die geschätzten reinen Investitionskosten für den dreistufigen Glasfaserausbau mit ca. 11.500 Adressen liegen insgesamt bei rund 141.127.400 EUR, auf die Ausbaustufe eins und zwei entfallen rund 126.292.500 EUR und auf die Ausbaustufe drei voraussichtlich 14.834.900 EUR.  Dabei wurden die Neuausschreibungen der Baulose 5 und 8 sowie die zu erwartenden Kostensteigerungen aufgrund höherer Beschaffungspreise berücksichtigt.

 

Den o. g. Tiefbaukosten stehen Fördermittel des Bundes und des Landes in geschätzter Höhe von 81.376.300 EUR (Ausbau eins und zwei) und 10.889.700 EUR (Ausbau 3) sowie Pachteinnahmen und Durchleitungsentgelte in Höhe von 35.543.700 EUR entgegen. Bei der Berechnung der Pachteinnahmen wurde berücksichtigt, dass die Zweckbindungsfrist nicht mehr der Laufzeit der mit Vodafone abgeschlossenen Pachtverträge entspricht. Die Zweckbindungsfrist beträgt nach aktueller Einschätzung der Förderkulisse sieben Jahre. Dies hat positive Auswirkungen auf die Förderanträge der Ausbaustufen eins und zwei, für die noch keine endgültige Bewilligung von der atene KOM vorliegt. Denn diese Anträge werden nun derart konkretisiert, dass lediglich die Pachteinnahmen der ersten sieben Jahre ab Pachtvertragsschluss berücksichtigt werden müssen. Damit erhöhen sich die förderfähigen Kosten.

Pachteinnahmen und Durchleitungsentgelte werden erst ab Fertigstellung und Inbetriebnahme der Hausanschlüsse erzielt werden können. Aus diesem Grund ist es erforderlich den Eigenanteil an den Investitionskosten in Höhe von knapp 48,8 Mio EUR durch Investitionskredite vorzufinanzieren.

In 2023 wurden zwei langfristige Investitionskredite in Höhe von zusammen 15 Mio. EUR aufgenommen; insgesamt beläuft sich die Kreditaufnahme bisher auf 40 Mio. EUR.

 

Die Auszahlungen der Fördermittel können erst beantragt werden, wenn die entsprechenden Rechnungen vorliegen und bezahlt wurden. Ein Teil der Fördersumme (25% beim Bund, 10% beim Land) wird zudem erst dann ausgezahlt werden, wenn der endgültige Endverwendungsnachweis vorliegt und geprüft wurde. Für diese Zwischenfinanzierung und der Finanzierung des Eigenanteils enthält der Wirtschaftsplan 2024 eine weitere planerische Kreditaufnahme.


„Dem Kreistag wird empfohlen, den vorliegenden Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes Breitbandinitiative Landkreis Vechta zu beschließen.“


 

Finanzielle Auswirkungen:                 ja nein

 

 

Teilhaushalt: Eigenbetrieb Breitbandinitiative LK Vechta

Produkt (PSP/KST):            Eigenbetrieb Breitbandinitiative LK Vechta

 

Investition:                                           ja         nein

 

 

Nutzungsdauer: 20-50 Jahre

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

     

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

Landes- und Bundesförderung, Pachteinnahmen

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr:      

 nein