Betreff
Fortführung des Familienhebammendienstes des SkF e. V. (695/2023)
Vorlage
695/2023
Aktenzeichen
510813
Art
Beschlussvorlage

Der Sozialdienst kath. Frauen e.V. (SkF e.V.) bietet seit Mai 2008 einen Familienhebammen-dienst an. Das präventive Hilfsangebot umfasst aktuell fünf zusätzlich qualifizierte Familienhebammen bzw. Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen mit insgesamt 40 Wochenstunden. Die Koordinierung des Familienhebammendienstes erfolgt durch eine sozialpädagogische Fachkraft mit aktuell 23 Wochenstunden. Weiterhin ist eine Verwaltungskraft mit 5 Wochenstunden tätig.

 

Das Familienhebammenprojekt ist fester Bestandteil der Präventionsarbeit des Landkreises und eine freiwillige Leistung im Rahmen der Frühen Hilfen. Die Verankerung des Familienhebammendienstes im Gesetz zur Kooperation im Kinderschutz (§ 3 Abs. 4 BKiSchG) belegt die Bedeutung der Arbeit der Familienhebammen, deren Schwerpunkt die medizinische und psychosoziale Beratung von Schwangeren und jungen Müttern mit ihren Säuglingen ist, bei denen die Gefahr einer Kindes­wohlgefährdung möglich ist.

 

Mit Beschluss des Kreistages vom 14.01.2021 beteiligt sich der Landkreis seit 01.01.2021 für die Dauer von drei Jahren mit einem Zuschuss von jährlich 157.000 € an dem Familienhebammendienst. Der SkF e. V. hat nunmehr mit Schreiben vom 14.06.2023 die Fortsetzung des Familienhebammendienstes, die Erhöhung der Wochenstunden der Koordinierungskraft von 23 auf 25 Stunden, sowie die Erhöhung des Zuschusses des Landkreises beantragt.

 

Hintergrund des Erhöhungsantrages sind steigende Personalkosten durch die Stundenerhöhung und Tarifsteigerungen, auch durch die Zahlung von Zulagen entsprechend des Tarifvertrages, sowie die Erhöhung der Hebammenhonorare. Dementsprechend erhöht sich ebenfalls der prozentuale Sachkostenanteil. Die Notwendigkeit zur Stundenerhöhung der Koordinierungskraft wird nicht gesehen.

 

Dem SkF soll künftig ein Budget zur Verfügung gestellt werden, dass sich aus einem Teilbudget für die Personalkosten der Honorarkräfte und einem Teilbudget für die Personalkosten des festangestellten Personals und der Sachkosten zusammensetzt.

 

Das Teilbudget für die Personalkosten der Honorarkräfte soll von bisher rund 48.000 € auf 54.000 € pro Jahr angehoben werden. Daraus ergibt sich rechnerisch ein Hebammenhonorar von rund 52 €/h bei 1.040 Stunden pro Jahr, die durch die Honorarkräfte geleistet werden sollen.

 

Die bisher für die Personalkosten der Koordinierungskraft sowie der festangestellten Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin für 1.040 Stunden pro Jahr mitsamt der Sachkosten zu Verfügung stehenden Mittel von rund 109.000 € jährlich sollen um 20 % erhöht werden, um die Teuerungsraten der vergangenen Jahr und erwartete Tarifsteigerungen der kommenden 3 Jahre auszugleichen. Daraus ergibt sich ein Teilbudget in Höhe von rund 131.000 €.

 

Somit ergibt sich aus den künftigen Teilbudgets insgesamt eine Kostenbeteiligung des Landkreises in Höhe von rund 185.000 €. Der Eigenanteil des SkF in Höhe von 10 % der Gesamtkosten wird vorausgesetzt.

Mit dem SkF soll eine Laufzeit der Förderung über 3 Jahre, vom 01.01.2024 bis 31.12.2026, vereinbart werden.

 

Für die Durchführung des Familienhebammendienstes wird dem Landkreis Vechta vom Land Niedersachsen im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen ein jährlicher Zuschuss gewährt, der sich für 2024 auf rund 73.700 € beläuft. Die Antragstellung erfolgt derzeit.

 

Die Verwaltung schließt eine Vereinbarung mit dem SkF e.V. über die Zusammenarbeit im Rahmen des Projektes „Familienhebammendienst“ ab.


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Der SkF e.V. erhält ab dem 01.01.2024 für die Dauer von 3 Jahren für die Fortführung des Familienhebammendienstes einen Zuschuss in Höhe von jährlich bis zu 185.000 €.

Die erforderlichen Mittel werden in den Haushaltsjahren 2024 bis 2026 zur Verfügung gestellt.“


 

Finanzielle Auswirkungen:                 ja nein

 

 

Teilhaushalt:                       51

Produkt (PSP/KST):            P1.51.02.363200.002

                                              SK: 431800

 

Investition:                                           ja         nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

555.000 € (je 185.000 € für die Jahre 2024, 2025 und 2026)

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

185.000 €

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

Landeszuschuss 73.000 € (2024)

 

 

Jährliche Erlöse:

 

 

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse

 

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit  185.000 € (beantragt) im Haushaltsjahr: 2024

 nein