Betreff
Fortführung des Projektes "Babylotse ambulant in Frauenarztpraxen" des SkF e. V. (690/2023)
Vorlage
690/2023
Aktenzeichen
51 11 01
Art
Beschlussvorlage

Der Sozialdienst kath. Frauen e. V. (SkF e. V.) bietet seit 2021 unter Beteiligung des Landkreises Vechta das Projekt „Babylotse ambulant in Frauenarztpraxen“ an.

Das Projekt ist vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) eingeführt worden. Nach diesem Gesetz sollen Eltern sowie werdende Mütter und Väter über Leistungsangebote zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft und Geburt informiert werden. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe soll die Angebotsgestaltung und –entwicklung entsprechend klären und ausbauen.

 

Mit dem Projekt ermittelt der SkF mittels Fragebogen den Unterstützungsbedarf von Schwangeren, um dann gezielte Unterstützung und Vermittlung in weitere Hilfsangebote leisten zu können. Das Projekt schließt insoweit eine Angebotslücke, als hier abweichend von der in diesem Bereich sonst üblichen Komm-Struktur aktiv auf die Zielgruppe zugegangen wird.

 

Der SkF hat mit Schreiben vom 07.09.2023 die Fortsetzung des Projektes durch eine sozialpädagogische Fachkraft mit 7,5 Wochenstunden beantragt. Für die Umsetzung wird eine finanzielle Beteiligung des Landkreises von 8.000 € beantragt.

In Relation zum letzten Antrag und Kreistagsbeschluss ab 2021, in dem ein Zuschuss von 10.000 € bei Einsatz der sozialpädagogischen Fachkraft mit 19,5 Wochenstunden gewährt wurde, wird ein Zuschuss in Höhe von 5.000 € bei 7,5 geleisteten Wochenstunden der sozialpädagogischen Fachkraft als angemessen betrachtet.

 

Die Verwaltung schließt eine Vereinbarung mit dem SkF e.V. über die Zusammenarbeit im Rahmen des Projektes „Babylotse ambulant in Frauenarztpraxen“ ab.


Dem Kreisausschuss wird empfohlen zu beschließen:

„Der Landkreis Vechta beteiligt sich am Projekt „Babylotse ambulant in Frauenarztpraxen“ mit 5.000 € jährlich. Die Förderung erfolgt für 3 Jahre für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026. Die notwendigen Haushaltsmittel für die Jahre 2024, 2025 und 2026 werden zur Verfügung gestellt.“


 

Finanzielle Auswirkungen:                 ja nein

 

 

Teilhaushalt:                       51

Produkt (PSP/KST):            P1.51.02.363200.002

 

Investition:                                           ja         nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten) in 2024:

 

5.000 €

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

2025: 5.000 €

2026: 5.000 €

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

5.000 €

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

5.000 €

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit  5.000 € im Haushaltsjahr Entwurf HH2024

 nein