Betreff
Verbesserung der Warninfrastruktur durch Anschaffung von Sirenen (653/2023)
Vorlage
653/2023
Aktenzeichen
383211 - VOR
Art
Beschlussvorlage

Als Reaktion u.a. auf das Flutgeschehen im Ahrtal und in Vorbeugung künftiger Ereignisse erfolgt derzeit bundesweit ein Neu- und Wiederaufbau eines Warn- und Alarmierungssystems. 

Ein Mix aus allen analogen und digitalen Warninstrumenten ist der sinnvollste Weg, um Menschen überall und rechtzeitig zu warnen und Schäden zu vermeiden.

Gewarnt wird z.B. vor Naturgefahren, Unwettern, Ausfall der Versorgung (z.B. Energie, Wasser, Telekommunikation) Krankheitserregern, Großbränden, Waffengewalt und Angriffen. 

 

Sirenen besitzen aufgrund ihres Weckeffektes und aufgrund ihres Umstandes, dass sie nicht wie andere Warnmittel weggelegt oder abgeschaltet werden können, auch weiterhin einen wichtigen Platz im Warnmittelmix der Bundesrepublik Deutschland.

 

Bund und Land haben in 2021/2022 mit begrenzten Fördermitteln elektronische Sirenenanlagen zur Warnung und Entwarnung der Bevölkerung gefördert.

 

Der Landkreis Vechta hat im September 2022 einen Bewilligungsbescheid gem. der Bund-Länder-Vereinbarung über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Warninfrastruktur in den Ländern (Sirenenförderrichtlinie) für die Errichtung/Ertüchtigung von zwei elektronischen Hochleistungssirenen in der Hochwasserrisikozone der Hunte eine Zuwendung bis zu einer Höhe von 28.200 € erhalten.

 

Bei der Warnung und Information der Bevölkerung handelt es sich um ein aufwachsendes System der Gefahrenabwehr (Gemeinde, Landkreis, Land).

Der Landkreis Vechta hat deshalb gemeinsam mit den Städten und Gemeinden eine Warninfrastrukturplanung vorgenommen.

 

Nach erneuter Abfrage durch die Untere Katastrophenschutzbehörde wird die Errichtung von derzeit 61 Sirenenanlagen im Landkreis Vechta für notwendig erachtet, um die Bevölkerung im Landkreis zu warnen. Hiervon sind 36 Sirenen als Dachmontage und 25 Sirenen als freistehender Mast vorgesehen. Die Sirenen verursachen voraussichtliche Kosten in Höhe von 850.000 €.

Sofern in den HH-Jahren 2024-2026 weitere Fördermittel der Sirenenförderrichtlinie zur Verfügung stehen, wird kurzfristig ein entsprechender Antrag beim Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) gestellt. Voraussichtlich ist mit Antragstellung ein entsprechendes Kurzkonzept zur Sirenenbeschaffung vorzulegen.

Es ist zu erwarten, dass es wieder eine Priorisierung geben wird und bei den begrenzten Fördermitteln Landkreise mit abgeschlossener Warninfrastrukturplanung bessere Förderaussichten haben. Eine Förderung aller Sirenen ist nicht zu erwarten.

In Absprache mit den Hauptverwaltungsbeamten der Städte und Gemeinden solle schnellstmöglich mit der Beschaffung begonnen werden.

Da es sich um eine gemeinsame Aufgabe von Gefahrenabwehrbehörden und Katastrophenschutzbehörden handelt, sollen die Kosten je anteilig zu 50 % von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde und dem Landkreis getragen werden. Zudem sollen die Kosten auf die Haushaltsjahre 2024-2026 verteilt werden, um parallel weitere Anträge auf Förderung stellen zu können und ggf. Fördermittel zu erhalten.

Die Verwaltung wird die Rahmenbedingungen und die Warninfrastrukturplanung vorstellen.


„Dem Kreistag wird vorgeschlagen, im Haushalt 2024 150.000 € und in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils 350.000 € bereitzustellen. Für die Erstattung der Städte und Gemeinden sind jeweils 50 % als Einnahme zu veranschlagen“


 

Finanzielle Auswirkungen:                 ja nein

 

 

Teilhaushalt:                       32

Produkt (PSP/KST):            I1.320088.510     

 

Investition:                                           ja         nein

 

 

Nutzungsdauer: 15 Jahre

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

     850.000 €

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

 

56.667 € (AfA)

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

425.000 €   Erstattung durch Städte und      Gemeinden (50 %)

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

28.334 €  (SoPo)

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

425.000 €

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

28.333 €

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit              2024 150.000 € ( Einzahlung   75.000 €)

                                  2025 350.000 € ( Einzahlung 175.000 €)

                                  2026 350.000 € ( Einzahlung 175.000 €)

 nein