Betreff
Bericht über die Kosten des Rettungsdienstes und zur Entgeltvereinbarung mit den Kostenträgern (652/2023)
Vorlage
652/2023
Aktenzeichen
3860 - VOR
Art
Mitteilungsvorlage

Der Landkreis Vechta als Träger des Rettungsdienstes ermittelt nach § 14 Abs. 1 Nds. Rettungsdienstgesetz (NRettDG) für seinen Rettungsdienstbereich die voraussichtlichen betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten (Plankosten) des Rettungsdienstes und hat gemäß § 15 NRettDG mit den Kostenträgern, d.h. den Krankenkassen, auf der Grundlage der ermittelten Plankosten die notwendigen Gesamtkosten zu vereinbaren.

 

Grundlage der Plankosten ist der Bedarfsplan des Landkreises Vechta gem. § 4 Abs.6 NRettDG, aus dem sich ergibt, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes sichergestellt werden soll.

 

Der Landkreis Vechta hat sich für das Jahr 2022 im Frühsommer mit den Kostenträgern auf ein vorläufiges Budget geeinigt. Gegenüber den Kostenträgern ist damit kein Istkosten- Nachweis erforderlich. Die zwischen den Kostenträgern und dem Landkreis Vechta vereinbarten Gesamtkosten für 2022 belaufen sich auf 11.654.935 €.

Strittig sind noch die erhöhten Kosten der Einsatzleitstelle in Höhe von insgesamt 318.868 € – bedingt u.a. durch die Personalaufstockung und Abschreibungen für Neuinvestitionen in die Einsatzleittechnik.

 

Zu den strittigen Kosten der Einsatzleitstelle hat der Landkreis Vechta im Dezember 2021 einen Antrag auf Durchführung eines Schiedsverfahrens nach § 18 Abs.4 NRettDG gestellt.

Gegen den Schiedsstellenbeschluss SV 01/2022 hat der Landkreis Vechta am 05.12.2022 Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg erhoben.

 

Die Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst mit den Kostenträgern wurde zum 01.06.2022 abgeschlossen. Grundlage für die Entgeltkalkulation waren die als Budget vereinbarten Gesamtkosten 2022 sowie die kumulierte Überdeckung zum 31.12.2021.

 

An Entgelten wurden im Jahr 2022 Erlöse von 12.931.535 € erzielt. In 2022 ergibt sich somit eine Überdeckung von 1.276.600 €.

 

Unter Berücksichtigung der kumulierten Überdeckung zum 31.12.2021 in Höhe von 1.854.478 € ergibt sich ein vorzutragendes Betriebsergebnis in Höhe von insgesamt 3.131.078 € Überdeckung zum 31.12.2022. Die Überdeckung wurde nur anteilig zu 2.500.000 € in das Jahr 2023 vorgetragen.

 

Das vortragbare Ergebnis unter Berücksichtigung der strittigen Kosten der Einsatzleitstelle würde 2.812.210 € an Überdeckung betragen.

 

Für 2023 wurde ein vorläufiges Gesamtkostenbudget von 12.922.979 € vereinbart. Strittig sind weiter die erhöhten Kosten der Einsatzleitstelle in Höhe von 339.802 €.

Die Schiedsstelle hatte in ihrem Beschluss Kosten in Höhe von 730.303 € als wirtschaftliche Kosten der Einsatzleitstelle anerkannt. Der Landkreis hat für 2023 Kosten in Höhe von 1.070.105 € beantragt.

 

Die Entgelte für die Bereiche Notfallrettung, qualifizierter Krankentransport, Notarztdienst und das Projekt Gemeindenotfallsanitäter werden jährlich auf der Grundlage der jeweils anfallenden Kosten, des vortragbaren Ergebnisses und der erwarteten Einsatzleistung neu kalkuliert.

 

Der Jahresabschluss 2022 und das vorläufige Budget 2023 sowie die Inhalte der Vereinbarung und die Entwicklung der Entgeltsätze werden in der Sitzung vorgestellt.