Betreff
Zuwendungsbescheid im Rahmen des Bundesförderprogramms „Bildungskommunen“ als Kofinanzierung für das Vorhaben „Bildung im Strukturwandel im Landkreis Vechta“ (638/2023)
Vorlage
638/2023
Aktenzeichen
40-
Art
Mitteilungsvorlage

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Beruf und Kultur vom 01.09.2022 wurde von der Transferagentur Niedersachsen von Frau Dr. Svetlana Kiel ausführlich das Bundesförderprogramm „Bildungskommunen“ vorgestellt. Im Rahmen dieses Bundesprogramms fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit Finanzmitteln aus dem Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode von 2021 bis 2027 im Umfang von 40 % der Gesamtkosten die Weiterentwicklung des datenbasierten Bildungsmanagements in den Kreisen und kreisfreien Städten in Deutschland.

 

Ein thematischer Schwerpunkt des ESF Plus-Programms "Bildungskommunen" ist die Etablierung digital-analog vernetzter Bildungslandschaften für das lebensbegleitende Lernen. Bildungskommunen wählen darüber hinaus spezifische thematische Schwerpunkte, zum Beispiel im Bereich der kulturellen Bildung, der Demokratiebildung/ politische Bildung, der Bildung für Nachhaltige Entwicklung, der Fachkräftesicherung/ Bildung im Strukturwandel, der Integration durch Bildung oder der Inklusion.

 

Der Landkreis Vechta hat im Juni 2022 einen Antrag auf Förderung nach dem Bundesprogramm „Bildungskommunen“ mit dem Schwerpunkt „Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel“ gestellt und dies damit begründet, dass im Hinblick auf ein „lebenslanges Lernen“ – von der frühkindlichen Bildung bis zur Weiterbildung von Senioren – und auch im Hinblick auf die besonderen Herausforderungen der Integration im Landkreis Vechta, eine Weiterentwicklung des datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements unerlässlich sei.

 

Mit Zuwendungsbescheid vom 28.06.2023 wurde jetzt der gestellte Förderantrag bewilligt. Danach erhält der Landkreis für den vierjährigen Bewilligungszeitraum vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2027 eine Gesamtförderung in Höhe von 346.998,29 €. Diese Summe entspricht 40 % der im Finanzierungsplan zum Antrag dargelegten Gesamtausgaben des Projektes.

 

Für die im Rahmen des Förderprojektes finanzierte Weiterentwicklung des datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements ist die befristete Einstellung von zwei Fachkräften mit der Qualifikation eines Hochschulabschlusses mit dem Schwerpunkt Pädagogik, Sozial-, Bildungs- oder Geisteswissenschaften vorgesehen. Die Ausschreibung der Stellen wird in Kürze veröffentlicht.

Sobald der Zeitpunkt der Stellenbesetzung feststeht, kann der vierjährige Bewilligungszeitraum entsprechend angepasst werden.

 

Es ist beabsichtigt, in der nächsten Ausschuss-Sitzung über die Stellenbesetzung und die weitere Vorgehensweise zu informieren.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen bei Bedarf in der Sitzung.