Betreff
Anpassung der Satzung zum Stadtbus Vechta (610/2023)
Vorlage
610/2023
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Vechta hat 2008 den Stadtbus eingeführt. Beauftragtes Unternehmen ist aktuell die Firma Wilmering.

2016 hat der Kreistag in seiner Sitzung am 22.12.2016 die Fortführung (Vorlage 201/2016). Seit dem 01.01.2017 unterliegen die Ausgleichszahlungen dem Aufgabenträger (Landkreise und kreisfreie Städte) und nicht mehr der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG).

Daher musste eine allgemeine Vorschrift als Satzung verabschiedet werden.

 

Da sich die Kosten seither erhöht haben, ist eine Anpassung der Höhe des Soll-Kostensatzes in der Satzung erforderlich. Hierzu hat die beauftragte Kanzlei Rödl & Partner einen Änderungsvorschlag zur bestehenden Satzung erarbeitet (s. Anlage: Anhang 5 zur Anlage 4).

Die erhöhten Ausgleichsmittel werden aus den §7a NNVG – Mitteln, die das Land bereitstellt, finanziert.


„Dem Kreistag wird empfohlen, die Anpassung der Satzung (Anlage 4 Anhang 5 „Fortschreibung des Sollkostensatzes“) zum Stadtbus Vechta zu beschließen, um den Fortbestand des Stadtbusangebotes zu sichern.“


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                80

Produkt (PSP/KST):     5470010001

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

     

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     § 7a NNVG-Mittel des Landes

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr:      

 nein