Betreff
BAB A1, AS Riester Damm / Verlängerung der Kreisstraße K149 (602/2023)
Vorlage
602/2023
Aktenzeichen
66.2-Tiefbau
Art
Mitteilungsvorlage

Die ersten Beratungen und Beschlüsse in den relevanten Landkreis-Gremien bezüglich des Infrastrukturprojektes zur Errichtung einer neuen Anschlussstelle an der Autobahn A1 inklusive neuer Kreisstraßenanbindung an das interkommunale Gewerbegebiet „Niedersachsenpark“ laufen seit 2014. Die Beschlusslage stellt sich chronologisch wie folgt dar:

 

16.10.2014:   Grundsatzbeschluss zur Entwurfsplanung und Kostenaufteilung mit            Kommunen

07.04.2016: Beschluss zur Durchführung/Erstellung der Planfeststellungsunterlagen

16.03.2017:   Grundsatzbeschluss zur Durchführung des Gesamtprojektes mit Abschluss entsprechender Kostenteilungsvereinbarungen mit dem Landkreis Osnabrück (50/50) und der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden (50% vom Anteil des Landkreises Vechta)

26.09.2019:   Mitteilung Landrat im Bau-, Struktur- und Umweltausschuss zur Übertragung der Zuständigkeiten der Planfeststellung an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)

 

Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 23.09.2022 gefasst und ist seit dem 01.12.2022 bestandskräftig.

 

Die in diesem Zusammenhang neu zu errichtende Kreisstraßenverbindung ist förderfähig nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG). Daher wurde fristgerecht im September 2022 durch den hierfür federführenden Landkreis Vechta ein gemeinsamer Antrag mit dem Landkreis Osnabrück auf Aufnahme in das Jahresbauprogramm 2023 gestellt. Die Aufnahme wurde mit Bescheid vom 17.01.2023 bestätigt.

 

Der Eigenanteil des Landkreises Vechta für den bis zur L78 neu herzustellenden Kreisstraßenabschnitt sowie den Anschluss an die K149 im Landkreis Osnabrück bilden eine Kostenteilungsmasse, die gemäß Vereinbarungen aus dem Jahr 2018 zwischen den beiden Landkreisen und der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden sowie der Stadt Damme, der Samtgemeinde Bersenbrück und der Gemeinde Rieste nach Abzug der NGVFG-Förderung aufgeteilt wird.

 

Die Gesamtsumme aller Teilprojekte belaufen sich nach aktueller Kostenfortschreibung auf 19,87 Mio.€. Davon entfallen auf den Bund 11,87 Mio.€. Für den Förderantrag nach NGVFG für die neue Kreisstraßenverbindung konnte eine Zuwendung von 3,987 Mio.€ erwartet werden, so dass nach Abzug der Förderung ein gemeinsamer Eigenanteil von 4,011 Mio.€ verbleibt.

 

Dabei teilen sich die Kosten auf die Projektpartner wie folgt auf:

-       Landkreis Vechta 0,501 Mio.€ (2,5% der Projektkosten)

-       Landkreis Osnabrück 1,003 Mio.€. (5%)

-       Gemeinde Neuenkirchen-Vörden 0,836 Mio.€ (4,2%)

-       Stadt Damme je 0,33 Mio.€ (1,7%)

-       Samtgemeinde Bersenbrück und die Gemeinde Rieste je 0,67 Mio.€ (je 3,4%)

 

Die für die Projektabwicklung federführende Autobahn Westfalen GmbH beabsichtigt die Ausschreibung der Maßnahme im Sommer 2023 und rechnet mit einem Baubeginn ca. ein halbes Jahr nach Zuschlagserteilung. Somit ist von einer Realisierung in den Kalenderjahren 2024 und 2025 auszugehen.