Betreff
Sitzübergang vom verstorbenen Herrn Hermann Schütte auf Herrn Aloys Schulte sowie Pflichtenbelehrung (§ 43 NKomVG) und Verpflichtung (§ 60 NKomVG) (601/2023)
Vorlage
601/2023
Aktenzeichen
10 24 00
Art
Mitteilungsvorlage

Der Kreiswahlleiter hat gemäß § 44 Absatz 1 in Verbindung mit § 44 Absatz 5 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) festgestellt, dass der Sitz des verstorbenen Kreistagsmitgliedes Hermann Schütte an die Ersatzperson Aloys Schulte übergeht.

 

Herr Schulte hat die Sitznachfolge am 11.05.2023 schriftlich angenommen.

 

Der Kreistagsabgeordnete Aloys Schulte wird durch Landrat Tobias Gerdesmeyer auf die ihm obliegenden Pflichten hingewiesen und mit dem Inhalt des

§ 40 NKomVG (Amtsverschwiegenheit),

§ 41 NKomVG (Mitwirkungsverbot) und

§ 42 NKomVG (Vertretungsverbot)

bekannt gemacht.

 

Der Landrat verpflichtet den Kreistagsabgeordneten gem. § 60 NKomVG förmlich, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.