Betreff
Abfallbilanz 2022 (598/2023)
Vorlage
598/2023
Aktenzeichen
701851/2022
Art
Mitteilungsvorlage

Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Landkreis Vechta nach dem Niedersächsischen Abfallgesetz verpflichtet, eine Abfallbilanz über die von ihm entsorgten Abfälle sowie über deren Verwertung oder Beseitigung zu erstellen. Diese Bilanz ist öffentlich bekannt zu machen und der obersten Abfallbehörde, dem Umweltministerium, sowie der Landesstatistikbehörde mitzuteilen.

 

Nachdem die für die Abfallbilanz erforderlichen Datengrundlagen vorliegen, hat die Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Vechta mbH (AWV) diese Bilanz erstellt und dem Landkreis Vechta als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorgelegt, um der Berichtspflicht und der Bekanntmachungsverpflichtung nachzukommen.

 

Die Abfallbilanz kann im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Vechta (www.landkreis-vechta.de) oder aber im Kreishaus (Zimmer 346) eingesehen werden. Hierauf wird in der amtlichen Bekanntmachung auch hingewiesen.

 

Der Geschäftsführer der AWV, Herr Nüske, wird die Abfallbilanz vorstellen.