Betreff
Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Vechta (588/2023)
Vorlage
588/2023
Art
Beschlussvorlage

Nach § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) ist der Landkreis Vechta für die Schülerbeförderung zuständig. Die aktuell gültige „Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Vechta“ wurde am 15.07.2021 vom Kreistag mit Wirkung zum 01.08.2021 beschlossen.

 

Die Einführung des Deutschlandtickets (49 Euro-Ticket) hat auch für die Schülerbeförderung weitreichende Auswirkungen und erfordert Anpassungen der Schülerbeförderungssatzung.

 

Gemäß §110 NKomVG ist der Landkreis zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verpflichtet.

Aus diesem Grund werden ab dem Schuljahr 2023/2024 Schülersammelzeitkarten (Monatskarten) durch das Deutschlandticket ersetzt.

 

Der Antrag auf Schülerbeförderung wird digitalisiert und muss nicht mehr über die Schulen laufen, da diese uns zum Schuljahresbeginn aktuelle Schülerlisten schicken, mit denen ein Abgleich stattfinden kann. Darüber hinaus übersenden die Schulen die Schulemailadresse der SuS auf die das digitale Ticket monatlich versendet wird.

 

Für die Schülerinnen und Schüler und auch die Eltern hat die Einführung des Deutschlandtickets folgende Vorteile:

  1. Nutzungsmöglichkeit des Tickets in der Freizeit und damit weniger Elterntaxis
  2. Kombinierte Nutzung von Bus und Bahn, was eine deutlich flexiblere Nutzung ermöglicht
  3. Langfristig eine Steigerung der Akzeptanz des ÖPNV
  4. Einheitliches Vorgehen für alle anspruchsberechtigten SuS, auch im Bereich SEK II (hier entfallen künftig Vorfinanzierung und Erstattung)

 

Für die Verwaltung und auch die Schulsekretariate hat dies ebenfalls Vorteile:

  1. Wegfall der Zuweisung von Haltestellen und Linien
  2. Keine postalische Versendung von Fahrkarten, da das Deutschlandticket automatisiert digital versendet wird
  3. Durch Übersendung aktueller Schülerlisten durch Sekretariate zum Schuljahresbeginn und Wegfall der analogen Antragstellung weniger Verwaltungsaufwand in den Schulen.

 

Einen Anspruch auf Schülerbeförderungen ab Klasse 5 (inkl. SEK II) haben derzeit rd. 5.000 Schülerinnen und Schüler im Landkreis Vechta. Die Kosten für das Deutschlandticket würden sich für diesen Personenkreis auf rd. 2,94 Millionen Euro pro Schuljahr belaufen.

Die kumulierten Kosten aus Fahrkarten für Bus und Bahn sowie Erstattungen betrugen im Jahr 2022 rd. 3 Millionen Euro, es wird davon ausgegangen, dass die Umstellung auf das Deutschlandticket für den Landkreis Vechta mindestens kostenneutral sein wird.

 

Die Umstellung auf das 49 Euro-Ticket erfordert eine Anpassung der Schülerbeförderungssatzung, da sich Antragsabläufe ändern und das Ticket nur in digitaler Form bereitgestellt wird.

Im Zuge der Anpassung durch das 49 Euro-Ticket werden folgende weitere Änderungen vorgenommen:

  1. Heraufsetzung der Mindestentfernung für die Klassen 5 und 6 von 2.000m auf 3.000m (§3 Abs.1). Begründung: möglicher Entzug des Tickets ab Klasse 7, was als deutlich „schlimmer“ empfunden wird, als wenn von Beginn an kein Anspruch besteht. Andere Landkreise haben die Grenze bei 4000m.
  2. §5 Abs. 3 Änderung der Zeit von 15 auf 30 Minuten. Begründung: Insbesondere bei Fahrten die zu Schulen außerhalb des Landkreises führen kommen durch Stau, Baustellen und Umleitungen diese Zeiten hin und wieder vor.
  3. §6 Abs.3 Ergänzung da in vorheriger Satzung diese Gruppe vergessen wurde.
  4. §7 Änderungen im Ablauf, bedingt durch das Deutschlandticket.
  5. §9 Abs. 1 Ergänzung/Detaillierung, da es vorkam, dass Familien für mehrere Kinder die gleichzeitig befördert wurden, je 0,30€ pro km abgerechnet haben.

§9 Abs.6 Ergänzung da in vorheriger Satzung diese Gruppe vergessen wurde.

 

Die angepasste Satzung zur Schülerbeförderung ist der Beschlussvorlage als separates Dokument beigefügt. Die Änderungen und Ergänzungen sind gelb markiert.

 

 

Anmerkung:

Die niedersächsische Landesregierung hat die Einführung eines 29 €-Ticket in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen. Sobald dieses eingeführt wird, sollte zur weiteren Minimierung der Kosten das niedersächsische 29 Euro-Ticket das „Deutschlandticket“ ersetzen.


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

 

  1. Zum Schuljahresbeginn 2023/2024 wird das Deutschlandticket (49 Euro-Ticket) für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 eingeführt.
  2. Sobald ein kostengünstigeres Ticket eingeführt wird, welches die Bedarfe abdeckt (z.B. landesweit gültiges 29 EURO-Ticket) ersetzt dieses das 49 EURO-Ticket.
  3. Die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Vechta wird in der vorliegenden Form mit Wirkung zum 01.08.2023 beschlossen.“

 

In der Kreisausschusssitzung am 22.06.2023 ist folgender ergänzter Beschlussvorschlag beschlossen worden (Ergänzungen sind fett markiert):

 

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

 

  1. Zum Schuljahresbeginn 2023/2024 wird das Deutschlandticket (49 Euro-Ticket) für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 eingeführt.
  2. Sobald ein kostengünstigeres Ticket eingeführt wird, welches die Bedarfe abdeckt (z.B. landesweit gültiges 29 EURO-Ticket) ersetzt dieses das 49 EURO-Ticket.
  3. Die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Vechta wird in der vorliegenden Form, mit Ausnahme von § 3 der wie bisher bleiben soll, mit Wirkung zum 01.08.2023 beschlossen.“

 


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                80     

Produkt (PSP/KST):     2410010000

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

Ticketkosten pro Jahr bei 5.000 SuS

2.940.000 Euro

(5.000 SuS * 49 EUR * 12 Monate = 2,940 Mio. EUR)

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

 

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

2.940.000 EUR

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit  3.000.000                                   im Haushaltsjahr:      2023 f

 nein