Der Präsident des Landgerichts Oldenburg hat bestimmt, dass vom Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Vechta zu wählen sind:
a) für die Jugendkammer des Landgerichts Oldenburg
6 Hauptjugendschöffen (3 Frauen und 3 Männer)
b) für das Jugendschöffengericht Vechta
12 Hauptjugendschöffen (6 Frauen und 6 Männer)
12 Hilfsjugendschöffen (6 Frauen und 6 Männer)
Gem. § 35 Abs. 2 JGG soll der Jugendhilfeausschuss mindestens doppelt so viele Personen vorschlagen, wie als Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen benötigt werden.
Die Vorschlagslisten sind getrennt nach Frauen und Männern, aber nicht getrennt nach Haupt- und Hilfsschöffen aufzustellen.
Der Landkreis hat bei den Städten und Gemeinden, beim Sozialdienst Kath. Frauen, dem Diakonischen Werk und dem Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth um Vorschläge gebeten. Daneben hat das Jugendamt auch selbst um Vorschläge geworben. Die eingegangenen Vorschläge ergeben sich aus den anliegenden Listen.
„Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorgelegten Vorschlagslisten für die Wahl der Hauptjugendschöffen für die Jugendkammer des Landgerichts Oldenburg und der Haupt- und Hilfsjugendschöffen für das Jugendschöffengericht Vechta.“