Betreff
Wahl der Jugendschöffen für die Jugendkammer des Landgerichtes Oldenburg und das Jugendschöffengericht Vechta für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 (586/2023)
Vorlage
586/2023
Aktenzeichen
510030
Art
Beschlussvorlage

Das Amtsgericht hat mitgeteilt, dass im Jahr 2023 wieder Schöffenwahlen durchzuführen sind. Die Schöffinnen und Schöffen sind nun für die nächsten 5 Jahre zu wählen.

 

Der Präsident des Landgerichts Oldenburg hat bestimmt, dass vom Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Vechta zu wählen sind:

 

a)    für die Jugendkammer des Landgerichts Oldenburg

6 Hauptjugendschöffen (3 Frauen und 3 Männer)

 

b)    für das Jugendschöffengericht Vechta

12 Hauptjugendschöffen (6 Frauen und 6 Männer)

12 Hilfsjugendschöffen (6 Frauen und 6 Männer)

 

Gem. § 35 Abs. 2 JGG soll der Jugendhilfeausschuss mindestens doppelt so viele Personen vorschlagen, wie als Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen benötigt werden.

 

Die Vorschlagslisten sind getrennt nach Frauen und Männern, aber nicht getrennt nach Haupt- und Hilfsschöffen aufzustellen.

 

Der Landkreis hat bei den Städten und Gemeinden, beim Sozialdienst Kath. Frauen, dem Diakonischen Werk und dem Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth um Vorschläge gebeten. Daneben hat das Jugendamt auch selbst um Vorschläge geworben. Die eingegangenen Vorschläge ergeben sich aus den anliegenden Listen.


„Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorgelegten Vorschlagslisten für die Wahl der Hauptjugendschöffen für die Jugendkammer des Landgerichts Oldenburg und der Haupt- und Hilfsjugendschöffen für das Jugendschöffengericht Vechta.“


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                     

Produkt (PSP/KST):          

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

     

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr:      

 nein