Betreff
Überörtliche Prüfung des Landesrechnungshofes über die Kindertagesstättenbedarfsplanung und Kindertagespflege (585/2023)
Vorlage
585/2023
Art
Mitteilungsvorlage

Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat in den Jahren 2014/2015 in 30 Kommunen eine überörtliche Prüfung der Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen gemäß § 13 KiTaG (jetzt § 21 NKiTaG) durchgeführt. Er kam seinerzeit zu dem Ergebnis, dass keiner der geprüften Landkreise vollständig die Regelung des § 13 Abs. 1-3 KiTaG beachtete. Die Feststellungen waren Anlass für eine erneute Prüfung unter Berücksichtigung der gestiegenen Geburtenzahlen, Zuzug von Flüchtlingen, Gebührenfreiheit von Kindergärten für Kinder ab 3 Jahren und die Einführung für die Flexi-Kinder.

 

Im Jahre 2022 fand eine Wiederholungsprüfung bei sieben Landkreisen statt, wobei zusätzlich jeweils zwei kreisangehörige Städte bzw. Gemeinden in die Prüfung einbezogen wurden.

 

Die überörtliche Kommunalprüfung stellt in ihrem Bericht fest, dass die Prüfung des Jahres 2014/2015 in den erneut geprüften Landkreisen grundsätzlich zu positiven Veränderungen in den Kindertagesstättenbedarfsplanungen geführt hat.

Beanstandet wurde in der Planung des Landkreises Vechta, dass

keine Bedarfsplanung für Plätze bezüglich der gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung erfolgt,

keine Gliederung nach geschlossenen Ortslagen vorgenommen worden sei und

Kindertagesstättenplätze für Kinder mit besonderem Aufwand nach § 7 Abs. 1 Satz 3 KiTaG nicht ermittelt worden seien.

 

Die Prüfungsergebnisse sind von der Verwaltung zur Kenntnis genommen worden und wurden intern erörtert.

 

Nach Bekanntgabe im Kreistag wird die Prüfungsmitteilung an sieben Werktagen öffentlich ausgelegt.

 

Die Zusammenfassung des Berichts ist als Anlage beigefügt. Der Gesamtbericht kann auf Anfrage in der Kreisverwaltung eingesehen werden.