Betreff
Kindertagesstättenbedarfsplan 2022/2023 (584/2023)
Vorlage
584/2023
Art
Beschlussvorlage

Nach § 21 Nds. Kindertagesstättengesetz (NKiTaG) haben die örtlichen Jugendhilfeträger jährlich im Rahmen eines Kindertagesstättenbedarfsplanes das vorhandene Angebot in Krippen, Kindergärten und Horten, sowie in kleinen Kindertagessstätten, und den entsprechenden Bedarf an Plätzen in diesen Einrichtungen für die nächsten 6 Jahre festzustellen.

 

Das Planungsbüro biregio ist für das Kindergartenjahr 2022/2023 erneut mit der Erstellung des Kindertagessstättenbedarfsplanes beauftragt worden. Das Institut hat den Entwurf des Plans im April 2023 vorgelegt.

 

Der den gesamten Landkreis betreffende Teil des Entwurfs des Bedarfsplans ist als Anlage beigefügt.


„Der Jugendhilfeausschuss stellt den im vorliegenden Kindertagesstättenbedarfsplan für 2022/2023 ermittelten Bestand und Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen fest.“


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja x nein

 

 

Teilhaushalt:                     

Produkt (PSP/KST):          

 

Investition:                               ja x nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

     

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr:      

 nein