Betreff
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen im Rahmen des Sprachförderkonzeptes des Landkreises Vechta (574/2023)
Vorlage
574/2023
Art
Beschlussvorlage

Seit 2014 gewährt der Landkreis Vechta nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen im Rahmen des Sprachförderkonzeptes u.a. Zuschüsse für folgende Maßnahmen:

 

  • Niederschwellige Angebote
  • Sprachförderung an Grundschulen
  • Sprachförderung an weiterführenden Schulen
  • Sprachförderung für junge Erwachsene
  • Hausaufgabenhilfe
  • Dolmetscherpool.

 

Für die Umsetzung dieser Maßnahmen wurden jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 350.000 € bereitgestellt, wobei 45.000 € als Eigenanteil für Personalkosten der Koordinierungskraft eingesetzt wurden.

 

Neben einigen formalen Änderungen ist geplant, die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen (sh. Anlage) um folgende Maßnahmen zu erweitern:

 

  • Förderung von Kursen zum nachträglichen Erwerb von Hauptschulabschlüssen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler

 

  • Förderung von Kursen zum nachträglichen Erwerb von Realschulabschlüssen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler

 

  • Besondere Förderprojekte, deren Ziel der Erwerb der deutschen Sprache auf dem Niveau der Alltagssprache für mindestens 2/3 der Projektteilnehmenden ist

 

  • Außerdem sollen Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen der Honorarkräfte von

25 € auf maximal 45 € pro Unterrichtsstunde angehoben werden.

 

Die Auswertung der bewilligten Mittel hat ergeben, dass das Gesamtbudget für die Sprachförderung nicht erhöht werden muss.

 

Die neue Richtlinie soll für die Dauer von 3 Jahren beschlossen werden.


„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen im Rahmen des Sprachförderkonzeptes des Landkreises Vechta für die Dauer von 3 Jahren zu beschließen.“


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                40

Produkt (PSP/KST):     40.01.351703

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

350.000 € x 3 Jahre

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

350.000 €/a

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit 305.000 € Sachkosten + 45.000 € Perosnalkosten             im Haushaltsjahr: 2024

 nein