Seit 2014 gewährt der Landkreis Vechta nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen im Rahmen des Sprachförderkonzeptes u.a. Zuschüsse für folgende Maßnahmen:
- Niederschwellige Angebote
- Sprachförderung an Grundschulen
- Sprachförderung an weiterführenden Schulen
- Sprachförderung für junge Erwachsene
- Hausaufgabenhilfe
- Dolmetscherpool.
Für die Umsetzung dieser Maßnahmen wurden jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 350.000 € bereitgestellt, wobei 45.000 € als Eigenanteil für Personalkosten der Koordinierungskraft eingesetzt wurden.
Neben einigen formalen Änderungen ist geplant, die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen (sh. Anlage) um folgende Maßnahmen zu erweitern:
- Förderung von Kursen zum nachträglichen Erwerb von Hauptschulabschlüssen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler
- Förderung von Kursen zum nachträglichen Erwerb von Realschulabschlüssen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler
- Besondere Förderprojekte, deren Ziel der Erwerb der deutschen Sprache auf dem Niveau der Alltagssprache für mindestens 2/3 der Projektteilnehmenden ist
- Außerdem sollen Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen der Honorarkräfte von
25 € auf maximal 45 € pro Unterrichtsstunde angehoben werden.
Die Auswertung der bewilligten Mittel hat ergeben, dass das Gesamtbudget für die Sprachförderung nicht erhöht werden muss.
Die neue Richtlinie soll für die Dauer von 3 Jahren beschlossen werden.
„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen im Rahmen des Sprachförderkonzeptes des Landkreises Vechta für die Dauer von 3 Jahren zu beschließen.“