Betreff
Benennung von Vertrauenspersonen zur Bildung des Schöffenwahlausschusses beim Amtsgericht Vechta (567/2023)
Vorlage
567/2023
Aktenzeichen
102311
Art
Beschlussvorlage

Im Jahr 2023 ist nach dem gemeinsamen Runderlass des Niedersächsischen Justizministers und des Niedersächsischen Innenministers vom 01.11.2022 (Nds. MBl S.1441) ein Ausschuss zu wählen, der aus den Vorschlagslisten der Gemeinden die Schöffen und die Hilfsschöffen wählt (Schöffenwahlausschuss).

 

Der Schöffenwahlausschuss besteht aus

-  einem Richter oder einer Richterin des Amtsgerichts Vechta als Vorsitzende/n,

-  der Verwaltungsbeamtin oder dem Verwaltungsbeamten entsprechend des Bezugsbeschlusses sowie

-  sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer/innen. (§ 40 Abs.2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).

 

Die oberste Landesbehörde bestimmt die Verteilung der zu wählenden Vertrauenspersonen auf die unteren Verwaltungsbezirke des Amtsgerichtsbezirks (§ 40 Abs.3 S.3 GVG).

Die Vertreter/innen des Landkreises Vechta wählen fünf Personen und die Vertreter/innen der Stadt Vechta wählen zwei Personen. Die Vertrauenspersonen werden mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder gewählt, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (§ 40 Abs. 3 S. 1 GVG).

 

Die Vorschlagsliste in der Anlage enthält 18 Personen, jeweils zwei vorgeschlagene Personen pro Gemeinde. Daraus wählt der Kreistag fünf Vertrauenspersonen sowie zwei Vertreter/innen (Ersatzpersonen, falls eine Vertrauensperson die Wahl nicht annimmt).

 

Die gewählten Personen sind dem Amtsgericht Vechta bis zum 01.07.2023 mitzuteilen.


„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

Dem Amtsgericht Vechta werden die fünf aus der Anlage ausgewählten Personen und die zwei Vertreter/innen für den Schöffenwahlausschuss vorgeschlagen.“


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                     

Produkt (PSP/KST):          

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

     

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr:      

 nein