Betreff
Neuaufnahme eines Kommunalkredites (566/2023)
Vorlage
566/2023
Aktenzeichen
205010
Art
Mitteilungsvorlage

Gem. § 7 der Richtlinie des Landkreises Vechta für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten ist der Kreistag über aufgenommene Investitionskredite zu unterrichten.

 

In der genehmigten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 ist ein Gesamtbetrag für vorgesehene Kreditaufnahmen für Investitionen der Kernverwaltung i.H.v. 23.350.000 EUR festgesetzt worden. Die Kreditermächtigung ist bereits mit 5,35 Mio. EUR (293/2022), 3,0 Mio. EUR (370/2022) und 9,5 Mio. EUR (513/2023) in Anspruch genommen worden.

 

Aufgrund der Liquiditätslage ist es erforderlich geworden, für die begonnenen Investitionsmaßnahmen der Kernverwaltung einen weiteren Investitionskredit aufzunehmen.

 

Bei der Auswahl unter mehreren Angeboten nach Ausschreibung wurde auf Wirtschaftlichkeit und Laufzeit der Zinsbindung abgestellt. Der Zuschlag ist am 02.03.2023 durch den Landrat auf das Angebot der Landessparkasse zu Oldenburg erteilt worden.

 

Die Kreditkonditionen lauten wie folgt:

 

Darlehenshöhe:          5.500.000 EUR

Valuta:                         08.03.2023

Zinssatz:                      3,58 %

Tilgung:                       3 % p.a. der Darlehenssumme zuzüglich ersparte Zinsen

Zinsbindungsfrist:        (bis 08.03.2033)

Auszahlungskurs:        100%