In der genehmigten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 ist ein Gesamtbetrag für vorgesehene Kreditaufnahmen für Investitionen der Kernverwaltung i.H.v. 23.350.000 EUR festgesetzt worden. Die Kreditermächtigung ist bereits mit 5,35 Mio. EUR (293/2022), 3,0 Mio. EUR (370/2022) und 9,5 Mio. EUR (513/2023) in Anspruch genommen worden.
Aufgrund der Liquiditätslage ist es erforderlich geworden, für die begonnenen Investitionsmaßnahmen der Kernverwaltung einen weiteren Investitionskredit aufzunehmen.
Bei der Auswahl unter mehreren Angeboten nach Ausschreibung wurde auf Wirtschaftlichkeit und Laufzeit der Zinsbindung abgestellt. Der Zuschlag ist am 02.03.2023 durch den Landrat auf das Angebot der Landessparkasse zu Oldenburg erteilt worden.
Die Kreditkonditionen lauten wie folgt:
Darlehenshöhe: 5.500.000 EUR
Valuta: 08.03.2023
Zinssatz: 3,58 %
Tilgung: 3 % p.a. der Darlehenssumme zuzüglich ersparte Zinsen
Zinsbindungsfrist: (bis 08.03.2033)
Auszahlungskurs: 100%