Betreff
Genehmigungsbescheid zur Haushaltssatzung 2023 (537/2023)
Vorlage
537/2023
Aktenzeichen
202023
Art
Mitteilungsvorlage

Mit Bescheid vom 13.03.2023 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die Genehmigung der Haushaltssatzung 2023 vom 22.12.2022 für den Landkreis Vechta erteilt.

 

Genehmigungsbedürftige Bestandteile sind:

 

für die Kernverwaltung:

-        der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 34.500.000 EUR,

-        der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 81.364.000 EUR und

-        die Hebesätze für die Kreisumlage (34%),

 

für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Breitbandinitiative Landkreis Vechta:

-        der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 19.012.366 EUR und

-        der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5.344.430 EUR und

-        der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von 20.000.000 EUR.

 

Die Kommunalaufsichtsbehörde weist darauf hin, dass die mittelfristige Finanzplanung nicht ausgeglichen sei und dass die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises Vechta ausnahmsweise unter Anrechnung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie und des Krieges in der Ukraine angenommen werde. Aufgrund der negativen Entwicklung sei die dauernde Leistungsfähigkeit jedoch stark gefährdet.

 

Insbesondere geht die Genehmigungsbehörde darauf ein, dass die Haushaltsjahre 2023 bis 2026 durchgehend Fehlbeträge im Ergebnishaushalt aufweisen, die sich auf 84,3 Mio. EUR aufsummieren. Die Überschussrücklagen können den fiktiven Haushaltsausgleich lediglich bis 2025 herstellen. Mit Sorge wird betrachtet, dass in der Finanzplanung für 2023 bis 2026 durchgehend negative Liquiditätssalden ausgewiesen werden und dass keine Liquiditätsreserven vorhanden sind.

 

Das Innenministerium weist auf die durchgehenden deutlichen Verluste beim Eigenbetrieb hin und sieht diese noch als tragbar wegen der Bedeutung der Aufgabe Breitbandausbau an.