Betreff
St. Marienhospital Vechta und St. Franziskus-Hospital Lohne: Zuschuss Fachplanungsleistungen (VgV) für das Zentralklinikum Vechta/Lohne (531/2023)
Vorlage
531/2023
Aktenzeichen
203202
Art
Beschlussvorlage

Mit Schreiben vom 09.02.2023 stellen das St. Marienhospital Vechta und das St. Franziskus-Hospital Lohne einen gemeinsamen Antrag auf einen Zuschuss zu den Kosten für die Beauftragung von Fachplanungsleistungen (VgV) für das Zentralklinikum Vechta/Lohne (Anlage). Mit Beschluss vom 23.02.2023 hat der Kreisausschuss dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt (502/2023).

 

Abweichend vom Beschluss des Kreistages vom 17.12.2015 (TOP 20) sehen die Krankenhäuser von Zuschussanträgen an die Standortkommunen und den Einsatz von Eigenmitteln ab.

 

Für eine künftige Zusammenlegung der Krankenhäuser Lohne und Vechta werden neben den Architektenleistungen weitere umfangreiche Fachplanungsleistungen (z.B. Brandschutz, Frei- und Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstungen, Wärmeschutz- und Energiebilanz, Schallschutz etc.) erforderlich, für deren Ausführung die Planungsbüros im vorgeschriebenen Vergabeverfahren auszuwählen sind.

 

Mit Beschluss vom 17.12.2015 hat der Kreistag festgelegt, dass die Bewilligung der bereitzustellenden Mittel nach freier politischer Entscheidung unter Berücksichtigung der Faktoren Innovation, Nachhaltigkeit und Zukunftssicherung erfolgt.

 

Die Fachplanungsleistungen (VgV) zählen zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten eines künftigen Zentralklinikums, so dass der Begriff der Investitionsförderungsmaßnahme erfüllt ist.

 

Das Angebot der Krankenhäuser Vechta und Lohne ist überwiegend lokal bzw. regional ausgerichtet und konzentriert sich auf Standardleistungen im Sinne der Grund- und Regelversorgung, ohne dass der grenzüberschreitende Handel zwischen den Mitgliedsstaaten beeinträchtigt wird. Sowohl das St. Marienhospital Vechta als auch das St. Franziskus-Hospital Lohne sind vom Landkreis Vechta mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) durch Bescheide vom 19.04.2018 bis zum 31.12.2027 betraut worden (334/2017 und 351/2018).


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Aufgrund des gemeinsamen Antrages des St. Marienhospitals Vechta und des St. Franziskus-Hospitals Lohne vom 09.02.2023 wird den Krankenhäusern ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss von bis zu 100.000 EUR für die Beauftragung von Fachplanungsleistungen (VgV) für das Zentralklinikum Vechta/Lohne gewährt.

Auf den Einsatz von Eigenmitteln der Krankenhausträger wird seitens des Landkreises Vechta verzichtet; soweit das Land Fördermittel bewilligt, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt.

Der Zuschuss wird unter der Bedingung gewährt, dass eine brieflose Grundschuld zu Gunsten des Landkreises Vechta eingetragen wird.“


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                20

Produkt (PSP/KST):     I1.100032.525

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

100.000 EUR

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

10.000 EUR

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr: 2016 bis 2021

 nein