Betreff
St. Marienhospital Vechta: Zuschuss für die erstmalige Einrichtung einer Behandlungseinheit Elektrophysiologie (507/2023)
Vorlage
507/2023
Aktenzeichen
203202
Art
Beschlussvorlage

Mit Schreiben vom 22.11.2022 stellt das St. Marienhospital Vechta einen Antrag auf einen Zuschuss zu den Kosten für die Erweiterung der Kardiologie um eine Behandlungseinheit Elektrophysiologie (Anlage). Dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn hat der Kreisausschuss am 15.12.2022 zugestimmt (465/2022).

 

Mit Schreiben vom 13.02.2023 (Anlage) hat das St. Marienhospital Vechta eine Aufstellung mit allen relevanten Bau- und Gerätekosten und den Förderbescheid des Landes Niedersachsen für die Neubeschaffung einer Anlage zur Durchführung von Herzkatheteruntersuchungen eingereicht.

 

Der Zuschussantrag bezieht sich ausdrücklich auf die Kosten für die Beschaffung der Anlage Elektrophysiologie und ergänzende Geräte und Software für den Betrieb des Labors für die Elektrophysiologie.

 

Eine Weiternutzung der Anlagegegenstände Elektrophysiologie auch für die Dauer von Baumaßnahmen zur Zusammenführung der Krankenhäuser Lohne und Vechta am Standort des St. Marienhospitals Vechta wird zugesagt.

 

Mit Beschluss vom 17.12.2015 (TOP 20) hat der Kreistag festgelegt, die Bewilligung der bereitzustellenden Mittel für die Krankenhausfinanzierung erfolgt nach freier politischer Entscheidung unter Berücksichtigung der Faktoren Innovation, Nachhaltigkeit und Zukunftssicherung.

 

Die Begründung des St. Marienhospitals zum verfrühten Maßnahmenbeginn ist im Rahmen des Ermessensspielraums nachvollziehbar. Eine evidente Umgehung der grundsätzlichen Vorgabe des Beschlusses vom 17.12.2015, dass nur neue, noch nicht begonnene Investitionen gefördert werden, liegt nicht vor, da hierbei auch zu berücksichtigen ist, dass die erstmalige Antragstellung für die Elektrophysiologie bereits aus Oktober 2021 datiert.

 

Zu den Fördertatbeständen zählt grundsätzlich die Erstausstattung mit den für den Krankenhausbetrieb notwendigen Anlagegütern. Die tabellarisch aufgeführten Geräte und Anlagen mit Gesamtkosten von 1.075.465,70 EUR (Röntgenanlage, Herzstimulator, Gerinnungsmesser, 3-D-Mapping, Monitoring, Ultraschallsystem, Kardiologische Dokumentation) werden als förderfähige erstmalige Einrichtung der Behandlungseinheit Elektrophysiologie angesehen.

 

Die Antragstellerin schlägt entsprechend Beschluss des Kreistages vom 17.12.2015 eine Aufteilung der Kosten zu je einem Drittel auf Krankenhaus, Stadt Vechta und Landkreis Vechta vor. Unter Anerkennung der Gesamtkosten als förderfähig ergibt sich ein Zuschuss durch den Landkreis Vechta von 358.000 EUR.

 

Das Angebot des Krankenhauses Vechta ist überwiegend lokal bzw. regional ausgerichtet und konzentriert sich auf Standardleistungen im Sinne der Grund- und Regelversorgung, ohne dass der grenzüberschreitende Handel zwischen den Mitgliedsstaaten beeinträchtigt wird. Das St. Marienhospital Vechta ist vom Landkreis Vechta mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) durch Bescheid vom 19.04.2018 bis zum 31.12.2027 betraut worden (334/2017).


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Dem St. Marienhospital Vechta gGmbH wird ein Investitionszuschuss für die Einrichtung einer Behandlungseinheit Elektrophysiologie bis zu einem Höchstbetrag von 358.000 EUR bewilligt.

Die Bewilligung erfolgt unter der Bedingung, dass sich die Stadt Vechta und der Krankenhausträger je mindestens in gleicher Höhe beteiligen und dass eine Eintragung einer brieflosen Grundschuld zu Gunsten des Landkreises Vechta erfolgt.“


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                20

Produkt (PSP/KST):     I1.100032.525

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

rd. 1.075.000 EUR gesamt

        358.000 EUR Anteil LK, 1/3

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

56.000 EUR  (AfA, 5 Jahre ND)

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr: 2016 - 2021

 nein