Betreff
Förderantrag des DRK- Kreisverbandes auf Bezuschussung der Mietkosten einer Fahrzeughalle (485/2023)
Vorlage
485/2023
Aktenzeichen
382320 - VOR
Art
Beschlussvorlage

Der DRK Kreisverband Vechta e.V. hat zum 01.10.2022 in Vechta im Industriegebiet, Robert-Bosch-Straße 18, eine Fahrzeughalle angemietet.

 

Der DRK Kreisverband e.V. ist Teil der im Katastrophenschutzplan des Landkreises Vechta dargestellten Katastrophenschutzinfrastruktur.

 

Auf der Grundlage des „Erlasses zur Gliederung und Sollstärke der Einheiten im Katastrophenschutz“ betreibt der DRK Kreisverband e.V. den Fachzug Betreuung im Einsatzzug Sanität und Betreuung und eine Ergänzungsgruppe Verpflegung. Im Aufbau befindet sich auch die Gruppe Logistik und Technik.

 

In den letzten Jahren sind Bedrohungslagen z.B. der Ukrainekrieg, Terroranschläge, die Pandemie, aber auch Naturkatastrophen (Hochwasser, Moorbrände etc.) immer konkreter geworden. Das niedersächsische Katastrophenschutzsystem wurde mit dem „Erlass zur Gliederung und Sollstärke der Einheiten im Katastrophenschutz“ aus dem Jahr 2017 im Wesentlichen neu aufgestellt und an aktuelle Erfordernisse angepasst. Derzeit ist eine weitere Anpassung in Vorbereitung. Ziel ist der Schutz und die Rettung von Menschen in besonderen Gefahrenlagen und Einsatzszenarien außerhalb der alltäglichen Gefahrenabwehr mit den besonderen Einsatzmitteln des Katastrophenschutzes.

 

Aufgrund der geänderten o. g. Vorgaben strukturiert der Landkreis seine Vorhaltung neu und passt sie an die veränderten Anforderungen an.

In der jüngsten Vergangenheit hat sich beim DRK sowohl der Bestand der Fahrzeuge, als auch der Bestand der Geräte und Materialien für den Katastrophenschutz durch zusätzliche Bereitstellungen des Landes, des Bundes und aufgrund eigener Beschaffungen erhöht.

 

Der DRK Kreisverband lagert für den Landkreis Vechta zudem die auf Kosten des Landes beschaffte Betreuungsmittelreserve wie u.a. Feldbetten, Tische, Bänke, Rollstühle, Klappstühle sowie Kleidung und Hygieneartikel.

 

Der zusätzliche Platzbedarf der Fahrzeuge und Materialien bedingt die Anmietung einer Fahrzeughalle.

 

Der Katastrophenschutz obliegt den Landkreisen als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Sie haben daher grundsätzlich alle Kosten zu tragen, soweit nicht Sonderregelungen getroffen sind.

Die öffentlichen und privaten Träger des Katastrophenschutzes haben ihre Kosten für die Aufstellung, Ausbildung einschließlich Übungen, Ausstattung und sonstigen Vorbereitungsmaßnahmen in ihren Einheiten und Einrichtungen zunächst selbst zu tragen.

Nach § 31 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes unterstützen die Katastrophenschutzbehörden nach Maßgabe ihrer Haushaltspläne die im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Träger durch Zuwendungen.

 

Auch das Land fördert Vorbereitungsmaßnahmen der privaten Träger nach Maßgabe des Landeshaushalts. Im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beschaffung von Fahrzeugen der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen, Gemeinden und Gemeindeverbände, RL d. MI v. 24. 11. 2017 – 36.3-14613 (Nds. MBl. S. 1568) werden Fahrzeugbeschaffungen i.d.R. mit maximal 75 % der Beschaffungskosten bezuschusst.

Angelehnt an den Fördersatz des Landes sollten die dargelegten monatlichen Mietkosten inkl. der Nebenkosten ab 01.05.2023 mit 70 % bezuschusst werden. Eine Bezuschussung soll zunächst für 24 Monate erfolgen, da mittelfristig auch der Kauf dieser oder einer anderen Halle ins Auge gefasst wird.


„Dem Kreistag wird vorgeschlagen, dem DRK ab 01.05.2023 zunächst bis zum 30.04.2025 einen Zuschuss von 70 % zu den beantragten monatlichen Mietkosten inkl. Nebenkosten von 2.790 €, also monatlich 1.953 € zu zahlen.

Die Haushaltsmittel sollen in den Jahren 2023 anteilig außerplanmäßig und dann im Haushaltsplan 2024 in Höhe von 23.436 € sowie anteilig im Haushaltsplan 2025 zur Verfügung gestellt werden.“


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                32

Produkt (PSP/KST):          

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

46.872 €/ für 2 Jahre

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

     

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr: 2023 außerplanmäßig

 nein                                                  im Haushaltsjahr  2024 planmäßig