Betreff
Ausstattung der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz; Antrag des DRK Kreisverbandes Vechta e.V. auf Bezuschussung eines KatS-Fahrzeuges (482/2023)
Vorlage
482/2023
Aktenzeichen
382320 - VOR
Art
Beschlussvorlage

Das niedersächsische Katastrophenschutzsystem wurde mit dem „Erlass zur Gliederung und Sollstärke der Einheiten im Katastrophenschutz“ aus dem Jahr 2017 im Wesentlichen neu aufgestellt und an aktuelle Erfordernisse angepasst. Mittlerweile liegt ein überarbeiteter Entwurf dieses Erlasses vor, in welchem dem Bedeutungszuwachs des Katastrophenschutzes Rechnung getragen wird.

 

In dem Entwurf sind insbesondere künftig zunehmende Anforderungen an den Betreuungsdienst (landesweite Aufnahmeplanung für 1% der Bevölkerungsgröße bei erforderlichen Evakuierungen) sowie Erkenntnisse aus der Covid-19-Pandemie und der Flutkatastrophe eingeflossen.

 

Wesentliche Veränderungen im Vergleich zur Vorgängerregelung sind insgesamt die Steigerung der Einsatzfähigkeiten der bestehenden Einheiten, die Erweiterung der Einheiten im Fachdienst Betreuungsdienst und die Aufnahme von Einheiten zur Erkundung.

 

Die Katastrophenschutzbehörden entscheiden im Benehmen mit den im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Trägern unter Beachtung der jeweiligen Risiken, wie viele taktische Einheiten aufzustellen sind und in welcher Kombination sie zum Einsatz kommen.

 

Der Landkreis Vechta hat bisher in Abstimmung mit dem Malteser Hilfsdienst e.V. und dem DRK-Kreisverband Vechta e.V. einen Einsatzzug Sanität und Betreuung sowie eine Ergänzungsgruppe Verpflegung, eine Gruppe Betreuung und eine Patiententransportstaffel aufgestellt. Im Aufbau befindlich ist auch die Gruppe Logistik und Technik beim DRK.

 

Die Züge sind hilfsorganisationsübergreifend aufgestellt. Der MHD stellt den Zugtrupp (Einsatzleitwagen) und zwei Sanitätsgruppen, während das DRK die Betreuungsgruppe und die Ergänzungsgruppe Verpflegung stellt.

 

Die Verpflegungsgruppe versorgt Betroffene und Einsatzkräfte mit Verpflegung. Hierbei soll sie je Mahlzeit mindestens 250 Portionen warme Verpflegung zubereiten können.

 

Für die Gruppe Verpflegung fehlt derzeit ein Gerätewagen Verpflegung (GW Verpflegung).

 

Mit Schreiben vom 11.01.2023 hat der DRK-Kreisverband Vechta e.V. die Bezuschussung des GW Verpflegung beantragt (s. Anlage).

 

Für den GW Verpflegung beantragt das DRK einen Zuschuss des Landkreises Vechta in Höhe von 30.000 €. Das Land Niedersachsen hat mit Bescheid vom 29.11.2022 bereits einen Zuschuss in Höhe von 50.000 € bewilligt. Der Finanzierungsplan sieht einen Eigenanteil des DRK in Höhe von 10.000 € bei Gesamtkosten laut Finanzierungsplan in Höhe von 90.000 € vor.

 

Das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz sieht in § 31 vor, dass die Katastrophenschutzbehörden nach Maßgabe ihrer Haushaltspläne die im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Träger durch Zuwendungen unterstützen. Wie auch der MHD und die Wasserrettung der DLRG finanziert sich das DRK im Wesentlichen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Es wird daher vorgeschlagen, die Beschaffung mit einem Zuschuss des Landkreises zu unterstützen.


„Dem Kreistag wird vorgeschlagen, dem DRK-Kreisverband Vechta e.V. für die Beschaffung eines Gerätewagens Verpflegung einen Zuschuss in Höhe der Deckungslücke zwischen den notwendigen Gesamtkosten einerseits und der Förderung aus Landesmitteln sowie des Eigenanteils des DRK von 10.000 € andererseits, höchstens jedoch 30.000 € zu gewähren und die Mittel im Haushalt 2024 zur Verfügung zu stellen.“

 

In der Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Rettungswesen am 23.02.2023 ist der o. g. Beschlussvorschlag angepasst worden. Es wurde über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

„Dem Kreistag wird vorgeschlagen, dem DRK-Kreisverband Vechta e.V. für den Aufbau der Katastrophenschutzeinheiten nach dem Erlass „Gliederung und Sollstärke der Einheiten des Katastrophenschutzes“, insbesondere der Gruppe Verpflegung, einen Zuschuss in Höhe von 30.000 EUR für laufende und investive Kosten zu gewähren und die Mittel im Haushalt 2024 zur Verfügung zu stellen.“


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                32

Produkt (PSP/KST):          

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer: 10 Jahre

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

30.000 €

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

Abschreibungen 3.000 €/jahr

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

Land Niedersachsen beteiligt sich mit 50.000 € an den Gesamtkosten

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr:      

 nein