Betreff
Mitgliedsbeitrag Verbund Oldenburger Münsterland e.V. (478/2023)
Vorlage
478/2023
Art
Beschlussvorlage

Seit Erhebung der „Bekanntheits-, Image- und Markenstudie für das Oldenburger Münsterland“ 2014 hat sich der Verbund Oldenburger Münsterland e. V. und die Marke OM vollkommen erneuert. Durch eine Vielzahl von Projekten wurden wesentliche Beiträge zur verbesserten Wahrnehmung der Region OM geleistet. Im zurückliegenden Jahr 2022 hat der Verbund OM mehr Maßnahmen, Projekte und Veranstaltungen durchgeführt denn je. Diese tragen auch klar messbar durch Zugriffszahlen der Internetseiten und der Nutzerzahlen der sozialen Medienkanäle zur positiven Imagebildung des OM und des Landkreises Vechta bei. Auch die stetig zunehmende Zahl der Mitgliedsunternehmen des Verbundes sowie die steigenden touristischen Kennzahlen sind deutliche Beweise des Erfolgs.

 

Auch beim Verbund OM kam es in den vergangenen Monaten zu erheblichen Kostensteigerungen. Gründe dafür sind zusätzliche Projekte, wie die Gründungsregion/START:PUNKT OM, das Nachhaltigkeitsnetzwerk OM, zusätzliche Messeteilnahmen usw. Des Weiteren schlagen aber auch dort erhöhte Fixkosten durch die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu Buche wie Miete, Personal, Versicherungen, Energie- und Reinigungskosten, Dienstleisterhonorare und Druckkosten.

 

Um den erfolgreich eingeschlagenen Weg des Regionalmarketings weiter zu gehen, hat der Vorstand des Verbundes OM in seiner Sitzung am 14.12.2022 festgestellt, dass es einer Anhebung der Mitgliedsbeiträge der Landkreise Vechta und Cloppenburg auf jeweils 400.000 € pro Jahr (bisher 315.000 €) bedarf.

Ergänzend solle die erfolgreiche Markenbildung mit einer weiteren Sonderinvestition der Landkreise von je 100.000 € (bisher 160.000 €) pro Landkreis für die Jahre 2023 und 2024 abgesichert werden. Der Verbund Oldenburger Münsterland e. V. hat einen entsprechenden Antrag an die Landkreise gerichtet.


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

 

„Der Mitgliedsbetrag des Verbundes Oldenburger Münsterland e. V. wird für die Jahre 2023 und 2024 auf 400.000 € pro Landkreis erhöht und in den Haushalten berücksichtigt.

Ergänzend leistet der Landkreis Vechta einen Sonderinvestitionsbeitrag von je 100.000 € in den Jahren 2023 und 2024, sofern der Landkreis Cloppenburg in gleicher Weise unterstützt.“


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                80     

Produkt (PSP/KST):     5750010010

                                     I1.800021.525     

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer: 2 Jahre

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

1.000.000 Euro  (2023+2024)

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

500.000 Eur/a

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

Der Landkreis Cloppenburg beteiligt sich in gleicher Weise.

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit  500.000  Euro                                 im Haushaltsjahr: 2023

 nein