Betreff
Sitzübergang von Herrn Jan Philip Brese auf Herrn Uwe Meyer sowie Pflichtenbelehrung (§ 43 NKomVG) und Verpflichtung (§ 60 NKomVG) (469/2022)
Vorlage
469/2022
Art
Mitteilungsvorlage

Der Kreiswahlleiter hat gemäß § 44 Abs.1 in Verbindung mit § 44 Abs.5 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) festgestellt, dass nach Sitzverlust der Sitz des Kreistagsmitglieds Jan Philip Brese an die Ersatzperson Uwe Meyer übergeht.

 

Herr Meyer hat die Sitznachfolge am 12.11.2022 schriftlich angenommen.

 

Der Kreistagsabgeordnete Uwe Meyer wird durch Landrat Tobias Gerdesmeyer gem. § 43 Nds. Kommunalverfassungsgesetz auf die ihm obliegenden Pflichten hingewiesen und mit dem Inhalt des

§ 40 NKomVG (Amtsverschwiegenheit),

§ 41 NKomVG (Mitwirkungsverbot) und

§ 42 NKomVG (Vertretungsverbot)

bekannt gemacht.

 

Der Landrat verpflichtet den Kreistagsabgeordneten gem. § 60 NKomVG förmlich seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.