Betreff
Ernennung des Kreisbrandmeisters (449/2022)
Vorlage
449/2022
Aktenzeichen
32-385312
Art
Beschlussvorlage

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 20.10.2016 beschlossen, Herrn Matthias Trumme ab dem 01.04.2017 gemäß § 21 Abs.3 NBrandSchG unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zum Kreisbrandmeister zu ernennen.

Entsprechend endet die aktuelle Amtszeit von Herrn Kreisbrandmeister Trumme zum 31.03.2023.

 

Die Orts- und Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Vechta haben auf einer Dienstversammlung am 20.10.2022 beschlossen, dem Kreistag vorzuschlagen, Herrn Trumme für eine weitere Amtszeit von sechs Jahren vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2029 zum Kreisbrandmeister zu ernennen.

 

Der Regierungsbrandmeister hat die erforderliche Zustimmung zur Ernennung von Herrn Trumme erteilt.


„Dem Kreistag wird vorgeschlagen, Herrn Matthias Trumme ab dem 01.04.2023 gemäß § 21 Abs.3 NBrandSchG unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zum Kreisbrandmeister zu ernennen.“


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:THH32           

Produkt (PSP/KST):     P1.32.03.126001.002     

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

     8.640 €/a

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     8.640

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit  8.640 €                                   im Haushaltsjahr: 2023

 nein