Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 20.10.2016 beschlossen, Herrn Matthias Trumme ab dem 01.04.2017 gemäß § 21 Abs.3 NBrandSchG unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zum Kreisbrandmeister zu ernennen.
Entsprechend endet die aktuelle Amtszeit von Herrn Kreisbrandmeister Trumme zum 31.03.2023.
Die Orts- und Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Vechta haben auf einer Dienstversammlung am 20.10.2022 beschlossen, dem Kreistag vorzuschlagen, Herrn Trumme für eine weitere Amtszeit von sechs Jahren vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2029 zum Kreisbrandmeister zu ernennen.
Der Regierungsbrandmeister hat die erforderliche Zustimmung zur Ernennung von Herrn Trumme erteilt.
„Dem Kreistag wird vorgeschlagen, Herrn Matthias Trumme ab dem 01.04.2023 gemäß § 21 Abs.3 NBrandSchG unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zum Kreisbrandmeister zu ernennen.“