Die Gruppe UWG/Linke beantragt mit Schreiben vom 17.09.2022 folgende Veränderungen des Planungsvorhabens bei der Sanierung der Kreisstraße K267 mit Neubau eines Fahrradwegs:
- Die sanierungsbedürftige Kreisstraße soll auf der vorgesehenen Länge saniert werden, jedoch nicht von 5 m auf 6 m verbreitert werden.
2. Der zu bauende Fahrradweg soll möglichst vollständig hinter die Baumreihe bzw. Wallhecke verlegt werden, falls der Straßenseitenraum nicht die erforderliche Breite hat. Langsam wachsende Baumarten wie Eichen sowie Wallhecken sollen erhalten werden.
Der Antrag ist in der Anlage beigefügt.
Der Antrag wurde mit Beschluss des Kreistages vom 13.10.2022 zur Beratung in den Bau-, Struktur- und Umweltausschuss verwiesen.
Ergänzende
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verbreiterung der Fahrbahn einschl. Anlegung eines
Radweges an der K 267 (Dinklage/Schwege) von km 1,812 bis km 3,814 ist
Bestandteil des aktuellen Straßenbauprogrammes des Landkreises Vechta.
Gemäß § 9 Nds. Straßengesetz hat der „Träger der Straßenbaulast nach seiner Leistungsfähigkeit die Straßen so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen.“
Darauf aufbauend orientiert sich der Landkreis Vechta am gültigen Regelwerk gemäß „RAL 12“, der Richtlinie für Anlage von Landstraßen, sowie der „RStO 12“, der Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen.
Aufgrund von Bohrkernanalysen und Tragfähigkeitsmessungen und
unter Beachtung vor genannter Regelwerke ist eine komplette Neuplanung des
Straßenquerschnitts erforderlich. Dabei wird aufgrund des vorhandenen
Fahrbahnzustandes und –ausbauquerschnitts eine Fahrbahngrundsanierung inkl.
Verbreiterung auf regelkonforme 6,0
m mit Sicherheitstrennstreifen zum nun 2,50 m breiten neuen Radweg geplant. Mit
dieser umfangreichen Maßnahme konnte auch erfolgreich ein GVFG-Antrag gestellt
und erfreulicherweise bewilligt werden.
Der geplante Querschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 6,0 m
ist bereits der schmalste in der RAL 12 aufgeführte Querschnitt und wurde
seitens des Landkreises Vechta in vergleichbaren Grundsanierungsmaßnahmen (z.B.
K245/Visbek-Meyerhöfen, K260/Carum-Höne) umgesetzt.
Aufgrund der im
Genehmigungsverfahren (Planverzichtsverfahren) vorgebrachten Einwendungen
beabsichtigt die Verwaltung zur Realisierung der Maßnahme nunmehr ein
Planfeststellungsverfahren in die Wege zu leiten. Im Zuge dieses Verfahrens ist
u.a. eine erneute umfangreiche Beteiligung aller Akteure (Umweltverbände,
Stadt, Anlieger…) vorgesehen.