Betreff
Einführung eines monatlichen 19 €-Tickets für moobil+ "moobil+ Sparticket" (447/2022)
Vorlage
447/2022
Art
Beschlussvorlage

Das 9 €-Ticket hat für deutliche Fahrgaststeigerungen auch bei moobil+ gesorgt. Insbesondere ein für Pendler preislich attraktives Angebot steigert langfristig die Akzeptanz für den ÖPNV auch im ländlichen Raum.

Mit einem OM-weiten 19 €-Ticket für moobil+ pro Monat beabsichtigen die Landkreise Vechta und Cloppenburg ein finanziell attraktives Ticket und damit auch eine Steigerung der Fahrgastzahlen.

 

Der Landkreis Vechta nimmt hiermit eine Vorreiterrolle für seine Bürgerinnen und Bürger im Landkreis ein:

   -       finanzielle Entlastung der Fahrgäste (insbesondere vor dem Hintergrund stark gestiegener Energiekosten)

   -       in Anlehnung und Forderung verschiedener Sozialverbände wäre dieses Ticket vergleichbar mit einem 365 € Jahresticket (1 €/Tag), da moobil+ derzeit nur an Werktagen verkehrt, wären es für moobil+ dann auch ca. 1 €/Tag

   -       Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz und der selbst ernannten Klimaziele

   -       besonders attraktiv und innovativ für die Mobilität im ländlichen Raum und bietet damit eine echte Alternative zum motorisierten Individualverkehr.

 

Es fallen keine höheren Kosten an, eventuell eine Verringerung der Fahrgeldeinnahmen, die jedoch durch Steigerung der Nutzerzahlen aufgewogen werden könnten.


„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, zunächst für die Dauer eines Jahres ein 19 €-Ticket für moobil+ einzuführen.“


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                80     

Produkt (PSP/KST):          

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

 

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

     

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr:      

 nein