Betreff
Fortführung Wissens- und Technologietransfer in den Landkreisen Cloppenburg, Grafschaft Bentheim und Vechta (445/2022)
Vorlage
445/2022
Art
Beschlussvorlage

Seit 2015 betreiben die Landkreise Cloppenburg, Vechta und Grafschaft Bentheim den Wissens- und Technologietransfer für Firmen gemeinsam als Verbundprojekt, nachdem die Landkreise Cloppenburg und Vechta diese Leistungen bereits seit 2001 durch das Transferzentrum Oldenburger Münsterland anboten. Der Wissens- und Technologietransfer ist ein wichtiges Angebot zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und trägt zur Erhöhung der Wertschöpfung und Innovation in den Landkreisen bei. Im Mittelpunkt der Aktivitäten steht die qualifizierte Beratung von Betrieben in technischen, organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen sowie die Betreuung bei Entwicklungen neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bis hin zur Antragsbegleitung für Innovationsfördermittel und Zugang zu wissenschaftlichen Einrichtungen und Netzwerken.

 

Die aktuelle Förderung des Projektes endet am 31.12.2022. Die Verbundpartner beabsichtigen, insbesondere aufgrund der aktuellen Transformationsdynamik der Wirtschaft, auch weiterhin Fördermittel im Rahmen der aktualisierten „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer“ (veröffentlicht am 19.10.2022) bei der NBank zu beantragen.

 

Für die neue Förderperiode der Richtlinie (2022 - 2029) ist weiterhin nur ein Antragsteller für den Gemeinschaftsantrag vorgesehen. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der langjährigen Erfahrungswerte des Landkreises Cloppenburg, haben die Landkreise Grafschaft Bentheim und Vechta diesen gebeten, erneut die Funktion des Antragstellers/Konsortialführers zu übernehmen.

 

In Summe entstehen für den Wissens- und Technologietransfer im neuen Förderzeitraum für vier Jahre Ausgaben in Höhe von rund 1.584.000 €, also rund 132.000 € pro Jahr je Landkreis. Für die Gesamtsumme ist geplant, einen Förderantrag über 345.600 € zu stellen. Somit beläuft sich der kreiseigene Finanzierungsanteil ähnlich wie bisher auf jährlich ca. 103.200 €.

 

Eine erneute Ausschreibung des Technologietransfers muss erfolgen, da der Vertrag mit dem aktuellen Dienstleister, der Steinbeis Transferzentren Niedersachsen GmbH, am 31.12.2022 ausläuft. Ein entsprechender Übergangsvertrag wird geschlossen. Es ist erforderlich, die Dienstleistung im Rahmen eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb über vier Jahre mit Option zur Verlängerung von drei Jahren zu vergeben.


„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, den Technologietransfer in den Landkreisen Vechta, Cloppenburg und Grafschaft Bentheim weiterhin als Verbundprojekt fortzuführen und die Koordination sowie Fördermittelantragstellung und -abwicklung für weitere vier Jahre und mit Option auf Verlängerung um weitere drei Jahre dem Landkreis Cloppenburg zu übertragen. Kreiseigene Mittel werden in Höhe von 132.000 € jährlich 2023 bis 2026 im Haushalt bereitgestellt, wenn die Landkreise Cloppenburg und Grafschaft Bentheim ebenso beschließen und Fördermittel beantragt werden und entsprechend zur Verfügung stehen.“


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                80

Produkt (PSP/KST):     5710010011

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

     

528.000 €

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

2023:  132.000 €

2024:  132.000 €

2025:  132.000 €

2026:  132.000 €

 

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

     

Mögliche Förderung pro Jahr 28.800 €,

in Summe 115.200 € / 4 Jahre

 

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

     

103.200 € pro Jahr,

in Summe 412.800 € / 4 Jahre

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit  132.000 € jährlich bis 2026                                   im Haushaltsjahr: Entwurf 2023

 nein