Der Landkreis Vechta ist als untere Naturschutzbehörde für die Sicherung der Natura-2000-Gebiete zuständig. Darunter fallen insgesamt sechs Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH Gebiete), die bereits hoheitlich gesichert wurden, sowie ein EU-Vogelschutzgebiet, das es noch zu sichern gilt.
Das Vogelschutzgebiet 039 „Dümmer“ muss demnach zu einem geschützten Teil von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz erklärt werden, um durch die Unterschutzstellung einen günstigen Erhaltungszustand sämtlicher vorhandener Schutzgüter sicherzustellen und zu entwickeln, d.h. die Sicherung und Entwicklung der wertbestimmenden Vogelarten Lebensräume und die Erhaltung und Entwicklung der im Gebiet vorkommenden Brut-, Rast- und Gastvogelbestände, wie z.B. Kiebitz, Großer Brachvogel, Uferschnepfe und Rohrweihe.
Das Vogelschutzgebiet liegt zum größten Teil in dem mit Verordnung vom 14.12.2007 festgesetzten Naturschutzgebiet (NSG) „Westliche Dümmerniederung“. Die Gebietsfläche beträgt ca. 1.793 ha, wovon rund 330 ha aktuell noch keinem rechtlichen Gebietsschutz im Sinne des § 20 Abs. 2 BNatschG unterliegen.
Um das Vogelschutzgebiet „Dümmer“ vollständig hoheitlich zu sichern, wurde der Landrat mit Beschluss des Kreistages vom 05.04.2018 mit der Aufstellung eines Entwurfes zur räumlichen und inhaltlichen Anpassung der bestehenden Naturschutzgebietsverordnung „Westliche Dümmerniederung“ beauftragt.
Mit Beschluss
des Kreistages vom 15.07.2020 wurde der entsprechende Verordnungsentwurf über das Naturschutzgebiet „Westliche
Dümmerniederung“ abgelehnt.
Um dem gesetzlichen Auftrag nach einer
hoheitlichen Sicherung des vollständigen Vogelschutzgebietes nachzukommen unter
Berücksichtigung einer damaligen Zusicherung des Landes Niedersachsen gegenüber
Flächeneigentümern Flächen nicht unter Schutz stellen zu wollen, ist beabsichtigt
· die zusätzlich unter Schutz zu stellenden Flächen als Landschaftsschutzgebiet mit entsprechenden Ge- und Verboten hoheitlich zu sichern und
· für die bereits unter Schutz stehenden Flächen die Verordnung vom 14.12.2007 über das Naturschutzgebiet „Westliche Dümmerniederung“ an die Vorgaben der EU-Vogelschutzrichtlinie anzupassen.
Die Verwaltung wird berichten.
„Dem Kreistag wird empfohlen, den Landrat mit der Aufstellung eines Entwurfs zur Anpassung der NSG-Verordnung „Westliche Dümmerniederung“ sowie der Aufstellung eines Entwurfs einer Landschaftsschutzgebietsverordnung zu beauftragen, um das Vogelschutzgebiet 039 „Dümmer“ vollständig hoheitlich zu sichern.“
In der Sitzung des Bau-, Struktur- und Umweltausschusses am 01.12.2022
ist der o. g. Beschlussvorschlag aufgeteilt worden. Es wurde über die folgenden
Beschlussvorschläge separat abgestimmt und beschlossen:
„Dem Kreistag wird empfohlen, den Landrat mit der Aufstellung eines Entwurfs zur inhaltlichen Anpassung der bestehenden NSG-Verordnung „Westliche Dümmerniederung“ zu beauftragen.“
„Dem Kreistag wird empfohlen, den Landrat mit der Aufstellung eines Entwurfs einer Landschaftsschutzgebietsverordnung für die noch nicht unter hoheitlichen Schutz stehenden Flächen des Vogelschutzgebietes 039 „Dümmer“ zu beauftragen.“