Betreff
Bedarfsplanung Rettungsdienst (437/2022)
Vorlage
437/2022
Aktenzeichen
VOR - 386121
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 4 Abs. 6 Nds. Rettungsdienstgesetz (NRettDG) hat der Landkreis Vechta als Träger des Rettungsdienstes im Benehmen mit den gesetzlichen Krankenkassen für seinen Rettungsdienstbereich einen Bedarfsplan aufzustellen, aus dem sich ergibt, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes sichergestellt werden soll. Dieser Plan ist regelmäßig fortzuschreiben.

 

Der bisherige Bedarfsplan (Stand 01.01.2021) wurde vom Ausschuss für Feuerschutz und Rettungswesen unter TOP 6 in der 7.Sitzung am 11.11.2020 beraten und beschlossen (s. Vorlage 965/2020).

 

Der fortgeschriebene Bedarfsplan (Stand 01.01.2023) basiert auf der Grundlage der eigenen Analyse des Landkreises Vechta zur Ermittlung der bedarfsgerechten Fahrzeugvorhaltung des Rettungsdienstes des Landkreises Vechta (Betrachtungszeitraum 01.06.2021 bis 31.05.2022). Das Soll-Konzept der Rettungsmittelvorhaltung geht dabei weiterhin von den fünf bestehenden Rettungswachen aus.

 

Der Bedarfsplan beinhaltet erstmals seit Jahren wieder eine Aufstockung der Rettungsmittelvorhaltung.

Mit den Kostenträgern konnte noch kein Einvernehmen erzielt werden.

 

Der Plan wird vorgestellt.