Der bisherige Bedarfsplan (Stand 01.01.2021) wurde vom Ausschuss für Feuerschutz und Rettungswesen unter TOP 6 in der 7.Sitzung am 11.11.2020 beraten und beschlossen (s. Vorlage 965/2020).
Der fortgeschriebene Bedarfsplan (Stand 01.01.2023) basiert auf der Grundlage der eigenen Analyse des Landkreises Vechta zur Ermittlung der bedarfsgerechten Fahrzeugvorhaltung des Rettungsdienstes des Landkreises Vechta (Betrachtungszeitraum 01.06.2021 bis 31.05.2022). Das Soll-Konzept der Rettungsmittelvorhaltung geht dabei weiterhin von den fünf bestehenden Rettungswachen aus.
Der Bedarfsplan beinhaltet erstmals seit Jahren wieder eine Aufstockung der Rettungsmittelvorhaltung.
Mit den Kostenträgern konnte noch kein Einvernehmen erzielt werden.
Der Plan wird vorgestellt.