Betreff
Förderantrag des Landes-Caritasverbandes für Oldenburg e.V. für erneute Mittelzuwendung für die Kontakt- und Beratungsstelle Selbsthilfe (431/2022)
Vorlage
431/2022
Aktenzeichen
501506
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis Vechta bezuschusst die Kontakt- und Beratungsstelle Selbsthilfe seit dem Jahr 2012. Zunächst wurde in der Kreistagssitzung am 22.12.2011 beschlossen, die Kontakt- und Beratungsstelle Selbsthilfe ab 2012 bis 2014 jährlich mit 15.000 € zu fördern.

 

Für die Jahre 2015 bis 2018 hat der Kreistag die Förderung der Kontakt- und Beratungsstelle Selbsthilfe in Höhe von 16.000 € jährlich beschlossen.

 

Am 18.10.2018 hat der Kreistag die Bezuschussung der Kontakt- und Beratungsstelle Selbsthilfe mit jährlich 17.000 € für die Jahre 2019 und 2020 beschlossen.

 

Für die Jahre 2021 und 2022 hat der Kreistag die Förderung der Kontakt- und Beratungsstelle Selbsthilfe in Höhe von 15.000 € jährlich beschlossen.

 

Der Landes-Caritasverband für Oldenburg e.V. beantragt am 20.06.2022 erneut, einen Kreiszuschuss für die kommenden Jahre in Höhe von 17.000 € jährlich für die Kontakt- und Beratungsstelle Selbsthilfe zu gewähren, siehe Anlage.

 

Die Arbeit in Selbsthilfegruppen mit Unterstützung durch ehrenamtliches Engagement leistet einen großen Beitrag im Gesundungs- bzw. Genesungsprozess bei von Krankheit, Behinderung, Sucht und anderer Gebrechen betroffenen Menschen.

 

Die Kontakt- und Beratungsstelle Selbsthilfe des Landes-Caritasverbandes für Oldenburg e.V. ist mit fünf Teilzeitkräften mit insgesamt 59,51 Stunden in der Woche besetzt und arbeitet mit etwa 75 Selbsthilfegruppen im Landkreis Vechta zusammen. Es bestehen intensive Kooperationen zu den Kontaktstellen in den Nachbarlandkreisen und auf Landesebene, sowie eine gute Vernetzung zu weiteren Partnern im Selbsthilfebereich.

 

Kernaufgaben der in der Kontakt- und Beratungsstelle Selbsthilfe tätigen Sozialpädagogen sind neben der Vernetzung und Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen und deren Unterstützung die Beratung und Unterstützung bei Neugründung von Selbsthilfegruppen. Die Mitarbeiter führen vertrauliche und kostenlose Beratungsgespräche mit Hilfesuchenden. Die Beratung beinhaltet eine individuelle Hilfestellung bei persönlichen und psychosozialen Fragen in oft schwierigen Lebenssituationen. Bestandteil der Arbeit ist auch die Aufklärung und Beratung über Fördermöglichkeiten durch die Krankenkassen, die Nds. Krebsgesellschaft und andere Förderstränge.

 

Zudem bietet die Kontakt- und Beratungsstelle Beratung und Information über die Möglichkeiten der Selbst- und Fremdhilfe, die Vermittlung zu geeigneten Selbsthilfegruppen, die anfängliche Gruppenbegleitung und auch die Beratung bei gruppeninternen Problemen. Die Mitarbeiterinnen betreiben Öffentlichkeitsarbeit, um regional auf Selbsthilfegruppen aufmerksam zu machen.

 

Zusammenfassung:

Der Kreiszuschuss ist notwendig, damit für die Kontaktstelle auch weiterhin Fördermittel der Krankenkassen und die Landeszuwendung für das Projekt „Kontaktstelle Selbsthilfe“ zur Verfügung stehen, um den weiteren Betrieb der Kontaktstelle zu sichern. Die bisherige Förderung des Landkreises Vechta betrug für die Jahre 2012-2014 jährlich 15.000 €, für die Jahre 2015 bis 2018 jeweils 16.000 € jährlich, für die Jahre 2019 und 2020 jährlich 17.000 € und für die Jahre 2021 und 2022 jährlich 15.000 €.

 

Die Verwaltung schlägt die Verlängerung des Kreiszuschusses für die Jahre 2023 und 2024 mit jährlich 17.000 € zur finanziellen Unterstützung vor, um den weiteren Betrieb der Kontaktstelle nicht zu gefährden.


„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, die Kontakt- und Beratungsstelle Selbsthilfe des Landes-Caritasverbandes für Oldenburg e.V. für die Jahre 2023 und 2024 eine Förderung in Höhe von jährlich 17.000 € zur finanziellen Unterstützung zur Verfügung zu stellen.“


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                50

Produkt (PSP/KST):     P1.50.01.311901

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

34.000 €

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

17.000 € (jeweils 2023 und 2024)

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

34.000 €

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

17.000 € (jeweils 2023 und 2024)

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit  17.000 €                                   im Haushaltsjahr: 2023

 nein