Betreff
Jahresabschluss 2021 und Entlastungserteilung; Verwendung des Jahresergebnisses (426/2022)
Vorlage
426/2022
Aktenzeichen
20222121
Art
Beschlussvorlage

Der Jahresabschluss 2021 weist folgende Wirtschaftsergebnisse aus:

 

1. Fehlbetrag ordentliches Ergebnis Landkreis Vechta                                 2.024.872,17 €

2. Überschuss außerordentliches Ergebnis Landkreis Vechta                           56.609,90 €

3. Fehlbetrag ordentliches Ergebnis Jugend und Freizeitzentrum                   212.605,52 €

 

Nach § 5 Abs. 1 NKAG soll das Gebührenaufkommen aus Benutzungsgebühren die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, sind Kostenüberdeckungen bzw. – unterdeckungen auszugleichen.

Die haushaltrechtliche Umsetzung der gebührenrechtlichen Vorgaben erfolgt über den Sonderposten „Gebührenausgleich“. Ein Gebührenüberschuss entsprechend der Gebührennachkalkulation wird im Rahmen der Ergebnisverwendung direkt und ergebnisneutral durch Ergebnisverwendungsbeschluss dem Sonderposten „Gebührenausgleich“ zugeführt. Entsprechend dem Vorsichtsprinzip und dem Imparitätsprinzip weist der Landkreis Vechta Gebührenfehlbeträge, die in den folgenden Jahren durch Mehrerträge ausgeglichen werden sollen, nicht in der Bilanz nach.

Die Gebührennachkalkulation Fleischhygiene 2021 ergibt eine in den Folgejahren auszugleichende Unterdeckung i. H. v. 1.070.963,21 €. Ein Sonderposten Fleischhygiene für den Ausgleich der Unterdeckung steht nicht zur Verfügung.

Die Gebührennachkalkulation 2021 für die Abfallbewirtschaftung ergibt einen in den Folgejahren auszugleichenden Überschuss i. H. v. 128.858,28 €, welcher in voller Höhe dem Sonderposten Gebührenausgleich Abfallbewirtschaftung zugeführt werden soll. Zur Korrektur eines Differenzbetrages aus dem Jahr 2017 sollen dem Sonderposten Gebührenausgleich Abfallbeseitigung auszugleichende Abfallgebühren i. H. v. 290.553,50 € entnommen werden.

Für den Rettungsdienstbereich wird in der Nachberechnung 2021 ein Überschuss i. H. v. 1.854.478,00 € ausgewiesen, welcher in voller Höhe dem Sonderposten Gebührenausgleich Rettungsdienst zugeführt werden soll.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Vechta hat den Jahresabschluss 2021 geprüft und im Prüfbericht vom 20.10.2022 nachfolgende Bestätigungsvermerke (Auszüge) erteilt:

 

Landkreis Vechta (Kernhaushalt)

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung erteilt das RPA dem Jahresabschluss 2021 des Landkreises Vechta den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

„Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Vechta hat den Jahresabschluss des Landkreises Vechta zum 31.12.2021 geprüft. Zur Prüfung lagen alle Bestandteile des Jahresabschlusses gemäß § 128 Abs. 2 NKomVG vor.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften des NKomVG und der KomHKVO liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Landkreises Vechta.

Die Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes besteht darin, zu prüfen, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht, und aufgrund der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben.

Die Prüfung des Jahresabschlusses gem. §§ 155, 156 NKomVG wurde unter ergänzender Anwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes in Anlehnung an die vom IDR verabschiedeten Grundsätze vorgenommen. Die Prüfungshandlungen wurden unter Beachtung der Grundsätze der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit in Anwendung des § 156 Abs. 1 NKomVG auf den Umfang beschränkt, der nach pflichtgemäßem Ermessen und allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen notwendig und angemessen ist, um relevante Sachverhalte beurteilen und die im Rahmen des gesetzlichen Prüfauftrages erforderlichen Feststellungen treffen zu können. Das Rechnungsprüfungsamt ist der Auffassung, dass die vorgenommene Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die abzugebende Beurteilung zu dem aufgestellten Jahresabschluss bildet.

Aufgrund der vorgenommenen Prüfung des Jahresabschlusses des Landkreises Vechta zum 31.12.2021, über deren Ergebnisse dieser Prüfungsbericht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften informiert, bestätigen wir:

Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus bestätigen wir, dass

  • die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
  • bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
  • sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Landkreises Vechta darstellt.

Sofern zuvor die Unterrichtung des Kreistags über die über- und außerplanmäßigen Bewilligungen vorgenommen worden bzw. für die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen die Entscheidung des Kreistags eingeholt worden ist, hat das RPA keine Bedenken, dass der Kreistag des Landkreises Vechta über den Jahresabschluss 2021 beschließt sowie dem Landrat für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung erteilt.“

 

Jugend- und Freizeitzentrum am Dümmer (Regiebetrieb JFZ)

„Der Jahresabschluss mit Anhang und Anlagen soll unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Regiebetriebes vermitteln. Die Prüfung des Jahresabschlusses nach § 128 NKomVG ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße mit wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der wirtschaftlichen Lage des JFZ mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Auf Grund der durch die Prüfung in Stichproben gewonnenen Erkenntnisse kann bestätigt werden, dass der 13. Jahresabschluss des JFZ zum 31.12.2021 nach Umstellung auf NKR den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des JFZ.

Das RPA hat keine Bedenken, dass der Kreistag des Landkreises Vechta über den Jahresabschluss 2021 beschließt und dem Landrat für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung erteilt.“

 

Nach § 58 Abs.1 Nr.10 NKomVG beschließt der Kreistag über den Jahresabschluss, den konsolidierten Gesamtabschluss, die Zuführung zu Überschussrücklagen (§ 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG) und die Entlastung des Landrats. § 110 NKomVG legt fest, dass ein Überschuss durch Beschluss der Überschussrücklage zugeführt wird. Ein Fehlbetrag wird gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO vorrangig durch die Überschussrücklage gedeckt. Soweit der Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis nicht mit der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt werden kann, kann der Fehlbetrag aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt werden.

 

Der Jahresabschluss 2021, der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und die Stellungnahme des Landrats werden entsprechend § 129 NKomVG dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenfalls ist eine Einsichtnahme in diese Unterlagen im Rahmen der vorbereitenden Beratungen im Finanz-, Wirtschafts- und Sozialausschusses und im Kreisausschuss möglich.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der vorherigen Einsichtnahme in die genannten Unterlagen beim Landkreis nach telefonischer Absprache (Telefon 04441/8981410). Der Jahresabschluss 2021 ist zudem als Anlage beigefügt.


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

 

„Die Jahresabschlüsse 2021 des Landkreises Vechta und des Jugend- und Freizeitzentrums am Dümmer werden beschlossen und dem Landrat wird Entlastung erteilt.

 

Dem „Sonderposten Gebührenausgleich Abfallbewirtschaftung“ wird ein Betrag in Höhe von 128.858,28 € zugeführt. Zur Korrektur eines Differenzbetrages aus dem Jahr 2017 wird dem „Sonderposten Gebührenausgleich Abfallbewirtschaftung“ ein Betrag in Höhe von 290.553,50 € entnommen und der „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ zugeführt.

 

Dem „Sonderposten Gebührenausgleich Rettungsdienst“ wird ein Betrag in Höhe von 1.854.478,00 € zugeführt.

 

Der sich aus der Ergebnisrechnung des Landkreises Vechta ergebende Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.024.872,17 €, die Zuführung zum „Sonderposten Gebührenausgleich Abfallbewirtschaftung“ in Höhe von 128.858,28 € und die Zuführung zum „Sonderposten Gebührenausgleich Rettungsdienst“ in Höhe von 1.854.478,00 € - insgesamt 4.008.208,45 € - werden mit der „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ verrechnet.

 

Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 56.609,90 € wird der „Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ zugeführt.

 

Der sich aus der Ergebnisrechnung des Regiebetriebes Jugend- und Freizeitzentrum am Dümmer ergebende Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 212.605,52 € wird mit der „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ verrechnet.“


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                     

Produkt (PSP/KST):          

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

     

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr:      

 nein