Betreff
Antrag der Privaten Hochschule für Wirtschaft und Technik gGmbH vom 17.10.2022 auf einen Sonderzuschuss (424/2022)
Vorlage
424/2022
Aktenzeichen
10-204049-2022
Art
Beschlussvorlage

Aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 26.09.2019 (728/2019) hat der Landkreis Vechta den Gesellschafteranteil der EWE AG an der Privaten Hochschule für Wirtschaft und Technik gGmbH (PHWT) teilweise in Höhe von 25.000 EUR übernommen (Anteil 1/36) und einen laufenden jährlichen Gesellschafterzuschuss in Höhe von 25.000 EUR bewilligt.

 

Mit Beschluss vom 21.12.2017 (359/2017) hat der Kreistag den jährlichen Zuschuss an den PHWT Mitglieder- und Unternehmensverbund e.V. von 300.000 EUR auf 400.000 EUR für die Jahre 2018 bis 2022 angehoben. Über den jährlichen Zuschuss ab 2023 wird im nächsten Jahr beraten.

 

Die Hochschule rechnet mit erheblich höheren Kosten für Strom und Gas, v.a. aufgrund des Auslaufens des Stromvertrages zum 31.12.2022 und der deutlich gestiegenen Preise auf dem Energiemarkt.

 

Ein Fünftel der Mehrkosten von 250.000 EUR für 2023 soll auf den Landkreis Vechta entfallen.


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Aufgrund des Antrages der Privaten Hochschule für Wirtschaft und Technik gGmbH, Vechta (PHWT) vom 17.10.2022 auf Sonderzuschuss wegen der aktuell stark gestiegenen Strom- und Energiekosten zahlt der Landkreis Vechta der Hochschule im Haushaltsjahr 2023 einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50.000 EUR, sofern die anderen Gesellschafter die restlichen 200.000 EUR der erwarteten Mehrkosten übernehmen.“


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                40

Produkt (PSP/KST):     P1.40.00.273001

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

50.000 EUR

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

 

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit  50.000 EUR                             im Haushaltsjahr: 2023 (Entwurf)

 nein