Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 28.04.2022 beschlossen,
a) dass der Landkreis Vechta gemeinsam mit den Landkreisen Ammerland (Lead-Partner), Cloppenburg und Oldenburg die Anerkennung als gemeinsame Zukunftsregion beantragt.
b) Für die Erstellung des Zukunftskonzeptes werden Kosten in Höhe von 5.000 Euro als Kofinanzierungsanteil bereitgestellt.
c) Im Falle einer Anerkennung der Zukunftsregion durch das MB besteht die grundsätzliche Bereitschaft zur Kofinanzierung eines Regionalmanagements sowie zur Kofinanzierung von Projekten im Rahmen des virtuellen Projektbudgets.
Die Landkreise Ammerland, Cloppenburg,
Oldenburg und Vechta haben sich zur Zukunftsregion „Zukunftsregion4Klima“
zusammengeschlossen. Der entsprechende Anerkennungsbescheid (s. Anlage) mit
Schreiben vom 19.09.2022 wurde erteilt.
Unter Ziffer 4.1 wird als jedoch Nebenbestimmung
aufgeführt, dass der am 28.04.2022 im Kreistag getroffene Beschluss (219/2021)
nicht alle geforderten Sachverhalte abdeckt und der Landkreis Vechta sicherstellen muss, dass der Kreistag über die Pflicht zur gemeinsamen Zusammenarbeit im Rahmen der
Zukunftsregion, die gemeinsame Umsetzung des Zukunftskonzepts und die Umsetzung
der Steuerungsstruktur informiert ist und gewährleistet, dass diese im
Beschluss fehlenden Punkte erfüllt
werden.“
Mit dem ergänzenden Beschlussvorschlag würden die Nebenbestimmungen erfüllt.
Im Rahmen der Umsetzung der Zukunftsregion
ist folgendes Vorgehen angedacht:
- Einrichtung
einer Steuerungsgruppe als zentrales Entscheidungs- und Begleitgremium für
den gemeinsamen Prozess in der Zukunftsregion. Dabei ist ein zahlenmäßiger
Proporz in Bezug auf Herkunft der Beteiligten und im Verhältnis von
Verwaltung zu WiSo-Partnern zu wahren.
- Einrichtung eines Regionalmanagements, welches die organisatorischen Aufgaben übernimmt.
Die Verwaltung wird in regelmäßigen Abständen über den Status der Projekte in der Zukunftsregion4Klima berichten.
„Dem Kreistag wird empfohlen, zur Erfüllung der Nebenbestimmung unter Ziffer 4.2 des Anerkennungsbescheides des Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung mit Schreiben vom 19.09.2022 den Kreistagsbeschluss 219/2021 vom 28.04.2022 zu erweitern:
Der Kreistag ist über die Pflicht zur gemeinsamen Zusammenarbeit im Rahmen der Zukunftsregion sowie über die gemeinsame Umsetzung des Zukunftskonzepts und die Umsetzung der Steuerungsstruktur informiert.“