Betreff
Zukunftsregion "Klima und Landschaft" (219/2021)
Vorlage
219/2021
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) hat für die EU-Förderperiode 2021 bis 2027 das Programm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ aufgelegt, mit dem Regionen in Niedersachsen in wichtigen Zukunftsthemen noch bedarfsgerechter gefördert und unterstützt werden sollen. Das Instrument der Zukunftsregionen ist ein Angebot an alle Landkreise und kreisfreien Städte, sich im Rahmen einer freiwilligen kreisübergreifenden Zusammenarbeit zu einer Zukunftsregion unter Beteiligung der relevanten gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure zusammenzuschließen.

 

Umsetzung:

 

Das Förderprogramm ist in einem mehrstufigen Verfahren ausgestaltet.

Zunächst ist eine Interessenbekundung gegenüber dem MB anzuzeigen.

Die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Oldenburg und Vechta haben gemeinsam eine Interessensbekundung als Zukunftsregion „Klima und Landschaft“ eingereicht.

 

Das Interessenbekundungsverfahren ist abgeschlossen und der Aufruf durch das MB zur Einreichung eines Konzeptes wurde gestartet. Nach dessen Genehmigung ist die Fördervoraussetzung für einzelne konkrete Projekte im Rahmen der Schwerpunktsetzungen gegeben. Dazu im Einzelnen: 

 

a) Interessenbekundung

Als Anlage ist die gemeinsame Interessenbekundung der Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Oldenburg und Vechta für die Anerkennung als Zukunftsregion „Klima und Landschaft“ mit den Handlungsfeldern „Biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume“ sowie „Kultur und Freizeit“ und den Schwerpunktthemen „Klima- und Ressourcenschutz, Klimafolgeanpassung sowie funktionierende und erlebbare Landschafts- und Kulturräume“ beigefügt.

 

b) Zukunftskonzept

Die ausgewählten Zukunftsregionen werden durch das MB bis zum 30.06.2021 aufgefordert, ihre im Rahmen der Interessenbekundung eingereichten Vorstellungen weiter auszuarbeiten und zu konkretisieren.

Dazu gehören insbesondere:                   

  • eine konkretere Darstellung der Governancestruktur (Leitung) mit Steuerungsstruktur und Regionalmanagement,
  • verbindliche Zusagen der beteiligten Akteurinnen und Akteure zur Einrichtung der Zukunftsregion,
  • ein Zukunftskonzept, das auf der Grundlage von Entwicklungs- und Potenzialanalysen über einen integrierten Ansatz die wichtigsten Stärken (Wachstumspotenziale) und Herausforderungen (Entwicklungsbedarfe) für den Raum der Zukunftsregionen belegt,
  • Leitprojekte zur Umsetzung des Zukunftskonzeptes.

 

Die Anerkennung als Zukunftsregion ist für das 4. Quartal 2022 geplant. Nach ihrer Anerkennung durch das MB können die nötigen Schritte zur Einrichtung und Konstituierung der Steuerungsstruktur und des Regionalmanagement und somit zur Umsetzung des Zukunftskonzeptes begonnen werden.

 

C) Finanzielle Rahmenbedingungen

Für die Erstellung (Vergabe) des Zukunftskonzeptes steht ein Pauschalbetrag vom MB von bis zu 80.000 Euro zur Verfügung. 

 

Regionalmanagement

Nach der Anerkennung als Zukunftsregion stellt das Land für den Betrieb des Regionalmanagements einen Betrag bis zu 300.000 Euro als Anteilsfinanzierung mit einem Fördersatz von 70 % (40% EU-Mittel und Aufstockung um 30% mit Landesmitteln) pro Jahr zur Verfügung.

Der Landkreis Vechta und die drei Partnerlandkreise haben für ein Regionalmanagement (1,0 VZ und Sachaufwand) zunächst 150.000 Euro/Jahr angesetzt. Abzüglich der Landesförderung von 70 % verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 45.000 Euro der von den vier Partnerlandkreisen zu gleichen Teilen zu tragen ist. Der Beitrag je Landkreis beläuft sich somit auf ca. 11.250 Euro im Jahr (70 % Landesanteil von 150.000 Euro = 105.000 Euro. Der Eigenanteil von 45.000 Euro wird zu vier gleichen Teilen aufgeteilt = 11.250 Euro).

 

Projektförderung

Für die einzelnen Projektförderungen plant das MB mit einem virtuellen Gesamtbudget von 12,5 Mio. Euro bis 2027 für jede Zukunftsregion. Der EU-Anteil an diesem Budget beträgt gemäß den möglichen Fördersätzen von 40 % rund 5 Mio. Euro. Pro Zukunftsregion liegt somit der Kofinanzierungsanteil bei max. rd. 7,5 Mio. Euro, der von den eingebundenen Projektpartnern aufzubringen ist. Dies können neben den beteiligten Landkreisen auch kleine und mittlere Unternehmen, Verbände, Förderer etc. sein. Der Kofinanzierungsanteil pro Landkreis liegt somit bis 2027 bei max. 1,875 Mio. Euro bzw. jährlich bei max. rd. 300.000 Euro je Partner.

Die Projektanträge und Einzelmaßnahmen werden den politischen Gremien vorgestellt.

 

Die Abwicklung der Förderung wird durch die NBank erfolgen.

 

D) Nächste Schritte:

Der Landkreis Ammerland als Lead-Partner beabsichtigt in Abstimmung mit den Landkreisen Cloppenburg, Oldenburg und Vechta, die Erstellung des Zukunftskonzeptes an einen geeigneten Auftragnehmer zu vergeben. 

Das Zukunftskonzept ist in zeitlicher Hinsicht so anzufertigen, dass eine Abgabe zum Stichtag 30.06.2022 erfolgen kann.


„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

 

a)    Der Landkreis Vechta beantragt gemeinsam mit den Landkreisen Ammerland (Lead-Partner), Cloppenburg und Oldenburg die Anerkennung als gemeinsame Zukunftsregion.

b)    Für die Erstellung des Zukunftskonzeptes werden Kosten in Höhe von 5.000 Euro als Kofinanzierungsanteil bereitgestellt.

c)    Im Falle einer Anerkennung der Zukunftsregion durch das MB besteht die grundsätzliche Bereitschaft zur Kofinanzierung eines Regionalmanagements sowie zur Kofinanzierung von Projekten im Rahmen des virtuellen Projektbudgets.“


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                80     

Produkt (PSP/KST):     5710010010

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      bis 2027

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

5.000 Euro für die Konzepterstellung

56.250 Euro Kofinanzierung für das Regionalmanagement 2023-2027

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

     11.250 Euro

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

61.250 Euro

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit           5.000                               im Haushaltsjahr: 2022

 nein  Die Kosten für das Regionalmanagement fallen erst ab 2023 an.