Betreff
Förderung des Betreuungsvereins SkF e. V. (418/2022)
Vorlage
418/2022
Aktenzeichen
509704
Art
Antrag

Mit Antrag vom 21.09.2022 bittet der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. (SkF) zur Existenzsicherung des Vereins um eine Finanzhilfe zur Abwendung der Notlage in Höhe von 20.000 € jährlich für die Jahre 2023 bis 2025 (s. Anlage).

 

Die Gründe für die finanzielle Schieflage des Betreuungsvereins sind dem Antrag zu entnehmen. Obwohl eine auskömmliche Vergütung von geführten Betreuungen in der Verantwortung des Bundes liegt und eine auskömmliche Finanzierung durch das Land sicherzustellen wäre, sollte dem SkF eine Finanzhilfe zur Existenzsicherung gewährt werden.

 

Die Existenz der Betreuungsvereine liegt im besonderen Interesse des Landkreises, da bei einem Wegbrechen dieser Strukturen der Landkreis für ein ausreichendes regionales Betreuungsangebot sorgen müsste.

 

Nach vorliegenden Unterlagen hat der Verein im letzten Jahr einen Verlust von ca. 32.000 € erwirtschaftet. Unter den derzeitigen finanziellen Rahmenbedingungen ist nicht zu erwarten, dass sich dieser Verlust in den nächsten Jahren gravierend reduzieren wird.

 

Der Verlust wurde in der Vergangenheit durch eigene Mittel des Vereins und durch den Landes-Caritasverband (LCV) aufgefangen. Nach Auskunft des SkF soll der LCV sich auch für die kommenden Jahre finanziell dort engagieren. Dem Kreistag wird daher empfohlen, dem SkF für die Jahre 2023 bis 2025 jeweils eine Finanzhilfe in Höhe von 20.000 € zu Existenzsicherung zu gewähren.

 

Darüber hinaus wird der Verein für die Erfüllung seiner Querschnittsaufgaben weiterhin jährlich mit ca. 27.000 € vom Landkreis unterstützt.


„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dem SkF e. V. zusätzlich zur jährlichen Finanzierung der Querschnittsaufgaben für die Jahre 2023 bis 2025 eine Finanzhilfe in Höhe von jährlich 20.000 € zur Existenzsicherung ihres Betreuungsvereins zur Verfügung zu stellen.

 

Ergänzung des Beschlussvorschlages in der Sitzung des Finanz-, Wirtschafts- und Sozialausschusses am 08.12.2022 wie folgt:

 

„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dem SkF e. V. zusätzlich zur jährlichen Finanzierung der Querschnittsaufgaben einmalig für das Jahr 2023 eine Finanzhilfe in Höhe von 20.000 € zur Existenzsicherung ihres Betreuungsvereins zur Verfügung zu stellen.

 

Weitere Zuschüsse für die Jahre 2024 und 2025 setzen einen Antrag mit Darstellung der finanziellen Lage der Betreuungsaufgabe voraus.“


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                50

Produkt (PSP/KST):     P1.50.01.343001.002

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

60.000 €

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

20.000 € (jeweils 2023, 2024 und 2025)

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

60.000 €

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

20.000 € (jeweils 2023, 2024 und 2025)

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr:      

 nein