Betreff
Entgelte für das Jugend- und Freizeitzentrum am Dümmer (374/2022)
Vorlage
374/2022
Aktenzeichen
512960
Art
Beschlussvorlage

Die Tarifrunde 2020/2021/2022 im öffentlichen Dienst hat eine Anpassung der Löhne zum 01.04.2021 um 1,4% und weitere 1,8% zum 01.04.2022 ergeben. Hieraus ergeben sich Mehrkosten für Personal im JFZ von ca. 20.000 EUR/Jahr.

Weiterhin hat es aufgrund der Inflation Preissteigerungen in sämtlichen Bereichen gegeben. Für Nahrungsmittel gab es Erhöhungen von bis zu 30%, für Wäsche und Reinigungsmittel sind Steigerungen von ca. 11,5% aufgetreten und die Gaspreise sind bereits im 1. Quartal 2022 um 9,26% angestiegen. Weitere drastische Steigerungen sind hier in den nächsten Monaten zu erwarten.

Um die zu erwartenden Mehrkosten kompensieren zu können, ist eine deutliche Anpassung der Übernachtungsraten um 2,00 EUR pro Übernachtung für das Jahr 2023 unumgänglich (dies entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung von 7,5%). Zudem wird weiterhin dem mittelfristigen Ziel Sorge getragen, den Kostensatz des JFZ der mittleren Jugendherbergskategorie anzugleichen. Diese haben ihre Preise für das kommende Jahr um bis zu 10% angezogen mit einem zusätzlichen Energiezuschlag von 2,50 EUR pro Person/Tag.

Zusätzlich ist folgender Beschluss vorgesehen: „Sollte es im Laufe des Jahres 2023 eine allgemeine Preissteigerung von mehr als 3% geben, so werden die Preise prozentual an die Inflation angepasst.“

Der Entwurf der Preisliste für 2023 ist als Anlage beigefügt.

 

Die Inanspruchnahme der Angebote des JFZ für andere als Bildungs- oder Jugendhilfe/-pflegezwecke unterliegt möglicherweise dem ab 2021 geänderten Umsatzsteuerrecht. Die Einzelheiten dazu befinden sich derzeit in der Klärung. Insoweit stellen die in der Anlage ausgewiesenen Preise für derartige Fälle die Nettobeträge dar, die dann im Einzelfall mit der Umsatzsteuer beaufschlagt werden.


„Die Erhöhung der Entgelte für die Nutzung der Angebote des Jugend- und Freizeitzentrums am Dümmer ist aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung notwendig. Die Preisliste 2023 wird in der anliegenden Fassung beschlossen. Sollte es im Laufe des Jahres 2023 eine allgemeine Preissteigerung von mehr als 3% geben, so können die Preise prozentual an die Inflation angepasst werden.“

 


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                51

Produkt (PSP/KST):     P2.366002 SK: 3421xx

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

     

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse:

 

1.251.992 Euro laut Finanzplanung 2023     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit  1.251.992 Euro                                   im Haushaltsjahr: 2023 (geplant)

 nein