Weiterhin hat es aufgrund der Inflation
Preissteigerungen in sämtlichen Bereichen gegeben. Für Nahrungsmittel gab es
Erhöhungen von bis zu 30%, für Wäsche und Reinigungsmittel sind Steigerungen
von ca. 11,5% aufgetreten und die Gaspreise sind bereits im 1. Quartal 2022 um
9,26% angestiegen. Weitere drastische Steigerungen sind hier in den nächsten
Monaten zu erwarten.
Um die zu erwartenden Mehrkosten
kompensieren zu können, ist eine deutliche Anpassung der Übernachtungsraten um
2,00 EUR pro Übernachtung für das Jahr 2023 unumgänglich (dies entspricht einer
durchschnittlichen Erhöhung von 7,5%). Zudem wird weiterhin dem mittelfristigen
Ziel Sorge getragen, den Kostensatz des JFZ der mittleren
Jugendherbergskategorie anzugleichen. Diese haben ihre Preise für das kommende
Jahr um bis zu 10% angezogen mit einem zusätzlichen Energiezuschlag von 2,50
EUR pro Person/Tag.
Zusätzlich ist folgender Beschluss
vorgesehen: „Sollte es im Laufe des Jahres 2023 eine allgemeine Preissteigerung
von mehr als 3% geben, so werden die Preise prozentual an die Inflation
angepasst.“
Der Entwurf der Preisliste für 2023 ist
als Anlage beigefügt.
Die Inanspruchnahme der Angebote des JFZ für andere als Bildungs- oder Jugendhilfe/-pflegezwecke unterliegt möglicherweise dem ab 2021 geänderten Umsatzsteuerrecht. Die Einzelheiten dazu befinden sich derzeit in der Klärung. Insoweit stellen die in der Anlage ausgewiesenen Preise für derartige Fälle die Nettobeträge dar, die dann im Einzelfall mit der Umsatzsteuer beaufschlagt werden.
„Die Erhöhung der Entgelte für die Nutzung
der Angebote des Jugend- und Freizeitzentrums am Dümmer ist aufgrund der
allgemeinen Preisentwicklung notwendig. Die Preisliste 2023 wird in der anliegenden
Fassung beschlossen. Sollte
es im Laufe des Jahres 2023 eine allgemeine Preissteigerung von mehr als 3%
geben, so können die Preise prozentual an die Inflation angepasst werden.“