Betreff
Zuschussantrag der Katholischen Erwachsenenbildung (KEB) (368/2022)
Vorlage
368/2022
Art
Beschlussvorlage

Die katholische Erwachsenenbildung (KEB) erhält vom Landkreis Vechta seit 2014 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 43.000 €.

Mit Schreiben vom 01.08.2022 beantragt die KEB, den Zuschuss in Höhe von 43.000 € jährlich für die Jahre 2023 bis 2025 weiter zu gewähren (siehe Anlage).


„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, der Katholischen Erwachsenenbildung (KEB) für die Jahre 2023 bis 2025 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 43.000 € zu gewähren.“


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                50

Produkt (PSP/KST):     50.00.273001     

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

129.000 €

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

43.000 €

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt: im HH 2023

 

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr:      

 nein