Betreff
Weiterführung des Projektes „Familienpaten“ des Sozialdienstes kath. Frauen e. V. (361/2022)
Vorlage
361/2022
Aktenzeichen
51 51 08
Art
Beschlussvorlage

Seit dem 01.01.2014 führt der Sozialdienst kath. Frauen e. V. als Baustein der Frühen Hilfen das Familienpatenprojekt durch. Das präventive Angebot bietet Familien bei der Erziehung und Versorgung ihrer Kinder eine vertrauensvolle und unbürokratische Hilfe und somit eine Erleichterung im Familienalltag zum Wohl der Kinder. Familienpaten unterstützen Eltern beim Aufbau von Kontakten und vermitteln Hilfen, soweit dies sinnvoll und erwünscht ist. Einsatzschwerpunkte sind u. a. die Unterstützung von Familien mit Mehrlingsgeburten, Entlastung von Alleinerziehenden, Betreuung von Kindern mit körperlichen Beeinträchtigungen oder Entwicklungsverzögerungen, Hausaufgabenhilfe, Fahrdienste, Unterstützung bei Behördengängen etc. Derzeit sind 25 Patinnen landkreisweit im Einsatz. Sie werden von zwei erfahrenen Koordinatorinnen des SkF e.V. mit insgesamt 15 Wochenstunden auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereitet und während der Tätigkeit begleitet und unterstützt. Einmal monatlich findet ein kollegialer Austausch mit allen Patinnen statt.

 

Der Landkreis beteiligt sich seit 01.01.2014 finanziell an der Durchführung des Familienpatenprojektes. Mit Beschluss des Kreistages vom 26.09.2019 wurde seit 01.01.2020 für die Dauer von drei Jahren ein Zuschuss von jährlich 32.000 € gewährt.

 

Mit Schreiben vom 19.05.2022 beantragt der SkF e. V. nunmehr die weitere Förderung des Projektes durch einen Zuschuss in Höhe von 36.000 €. Unter Berücksichtigung der Personalkosten für die beiden Koordinierungskräfte mit insgesamt 15 Wochenstunden, der Verwaltungspersonalkosten und Sachkosten belaufen sich die tatsächlichen Kosten auf insgesamt rund 46.000 €.

 

Maßnahmen der Frühen Hilfen sind fester Bestandteil der Jugendhilfe. Das Familienpatenprojekt wendet sich als niederschwelliges Hilfsangebot insbesondere an Familien mit Kleinkindern und Alleinerziehende, um diese zu entlasten und Krisen zu vermeiden bzw. zu entschärfen. Die bisherigen Erfahrungen belegen, dass der verstärkte Einsatz präventiver Maßnahmen dazu beiträgt, kostenträchtige Hilfen und Kosten in der Jugendhilfe stagnieren bzw. sinken zu lassen.

 

Die Verwaltung schließt eine Vereinbarung mit dem SkF e. V. über die Zusammenarbeit im Rahmen des Projektes „Familienpaten“ ab.


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Der SkF e. V. erhält ab dem 01.01.2023 für die Weiterführung des Projektes „Familienpaten“ für drei Jahre einen Zuschuss von jährlich 36.000 €. Die erforderlichen Mittel werden in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 zur Verfügung gestellt.“


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                51

Produkt (PSP/KST):     P1.51.02.363310.005
/SK: 431800

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

108.000 €

36.000 € (für 2023)

36.000 € (für 2024)

36.000 € (für 2025)

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

     

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

108.000 €

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit  36.000 €                                   im Haushaltsjahr: 2023

 nein