Betreff
Zuschüsse an die Musikschulen im Landkreis Vechta (288/2022)
Vorlage
288/2022
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis Vechta gewährt den Musikschulen des Landkreises Vechta aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 18.10.2018 für die Jahre 2018 bis 2022 einen jährlichen Gesamtzuschuss in Höhe von 211.000 € (vorher 135.000 €). Der Zuschuss teilt sich wie folgt auf:

 

Musikschule Lohne e.V.                                        103.781 € (49,2 %)

Musikschule Neuenkirchen-Vörden e.V.                 27.664 € (13,1 %)

Musikschule Romberg e.V. Dinklage                      79.555 € (37,7 %).

 

Vor dem Hintergrund von Lohn- und Preissteigerungen bitten die Musikschulen – in Abstimmung mit ihren jeweiligen Standortkommunen – um eine Anpassung des Zuschusses des Landkreises Vechta. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Erhöhung des Gesamtzuschusses auf jährlich 275.000 € angemessen.

 

Die interne Verteilung des Zuschusses soll unverändert bleiben. Hieraus ergibt sich folgende Verteilung:

 

Musikschule Lohne e.V.                                        135.300 € (49,2 %)

Musikschule Neuenkirchen-Vörden e.V.                 36.025 € (13,1 %)

Musikschule Romberg e.V. Dinklage                    103.675 € (37,7 %).

 

Danach soll eine jährliche Fortschreibung entsprechend der jährlichen Inflationsrate erfolgen, sofern auch die jeweiligen Standortkommunen ihre Zuschüsse entsprechend anpassen.

 


„Dem Kreistag wird empfohlen, für die Jahre 2023 bis 2025 einen jährlichen Gesamtzuschuss in Höhe von 275.000 € für die Musikschulen im Landkreis Vechta unter folgender Aufteilung

 

Musikschule Lohne e.V.                                        135.300 € (49,2 %)

Musikschule Neuenkirchen-Vörden e.V.                 36.025 € (13,1 %)

Musikschule Romberg e.V. Dinklage                    103.675 € (37,7 %).

 

zu gewähren.


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                50

Produkt (PSP/KST):     50.00.263001

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):       

 

825.000 €

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

275.000 €

 

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:  im HH 2023

 

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr:      

 nein