Betreff
Verbesserung der Sirenen-Infrastruktur im Landkreis Vechta (226/2022)
Vorlage
226/2022
Aktenzeichen
383211-VOR
Art
Beschlussvorlage

Als Reaktion auf das Flutgeschehen und in Vorbeugung künftiger Ereignisse hat sich der Bund mit Unterstützung der Länder und der Katastrophenschutzbehörden einen Neu- und Wiederaufbau eines Warn- und Alarmierungssystems zum Ziel gesetzt.

Das Land gewährt den Katastrophenschutzbehörden auf Antrag entsprechend der Bund-Länder-Vereinbarung Zuwendungen aus dem Sonderförderprogramm Sirenen. 

 

Ein Mix aus allen analogen und digitalen Warninstrumenten ist der sinnvollste Weg, um Menschen überall und rechtzeitig zu warnen und Schäden zu vermeiden.

Sirenen besitzen aufgrund ihres Weckeffektes und aufgrund ihres Umstandes, dass sie nicht wie andere Warnmittel weggelegt oder abgeschaltet werden können, auch weiterhin einen wichtigen Platz im Warnmittelmix der Bundesrepublik Deutschland.

 

Sirenen dienen somit in erster Linie der rechtzeitigen Warnung bei größeren Schadenslagen und Gefahren. Daneben gibt es aber weitere Kanäle, wie Radio und Fernsehen, Warn-Apps (z.B. BIWAPP), Lautsprecherwagen, Soziale Medien und Digitale Werbetafeln.

All diese Medien können über das bundesweite Modulare Warnsystem (MoWaS) angesteuert werden.

Gewarnt wird z.B. vor Naturgefahren, Unwettern, Ausfall der Versorgung (z.B. Energie, Wasser, Telekommunikation) Krankheitserregern, Großbränden, Waffengewalt und Angriffen. 

All diese Ereignisse sind weder absolut dem Katastrophenschutz oder der Gefahrenabwehr zuzuordnen.

 

Der Bund stellt den Ländern im Rahmen des „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes 2020 – 2022“ Fördermittel für die Förderung der Sireneninfrastruktur zur Verfügung.

Das Land gewährt den Katastrophenschutzbehörden entsprechend der Bund-Länder-Vereinbarung Zuwendungen aus dem Sonderförderprogramm Sirenen.  Die Antragstellung erfolgt über das Niedersächsische Landesamt  für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK).

 

Zur Finanzierung des Gesamtvorhabens steht dem Land Niedersachsen eine Gesamtfördersumme von 8.092.540 € zur Verfügung, wovon im Haushaltsjahr 2021 3.952.171 Euro abrufbar sind und im Haushaltsjahr 2022 4.140.369 Euro.

 

Gefördert werden Elektronische Sirenenanlagen zur Warnung und Entwarnung der Bevölkerung mit unterschiedlichen Förderbeträgen, je nachdem, ob die Anlage auf einem Mast oder auf eine andere Art (Dach- oder Gebäudemontage) montiert wird.

Die Förderbeträge für Sirenen als freistehende Masterrichtung belaufen sich auf 17.350 €; die Förderbeträge für Sirenen in Dach-/Gebäudemontage auf 10.850 €. Einem unverbindlichen Informationsangebot eines Sirenenherstellers entnommen, belaufen sich die Kosten für eine Sirene mit Mast je nach Ausführung zwischen 16.100 € und 20.122 €. Möglicherweise wird aber auch die bundesweite Nachfrage zu erhöhten Preisen führen.

 

Die Fördermittel von 8.092.540 € für Niedersachsen werden bei Weitem nicht ausreichen zum Neu – und Wiederaufbau eines  flächendeckenden Warn- und Alarmierungssystems in Niedersachsen. Gerecht verteilt wären das ca. 180.000 € pro Landkreis /Krf. Stadt.

 

Aufgrund des angekündigten Windhundverfahrens zur Verteilung der Fördermittel, musste der Landkreis Vechta Ende September 2021 innerhalb weniger Tage einen Förderantrag stellen, um von dem zu kleinen Fördertopf zu profitieren. Damit war eine umfassende Standortplanung im Rahmen eines Ausleuchtungs-Gutachtens zeitlich nicht möglich.

 

Die Verwaltung hat deshalb Ende September die Städte und Gemeinden aufgefordert, pro angefangene 10.000 Einwohner einen Standort mit Standortdaten, Adresse und Angabe der  Montageart (Dachmontage oder als freistehende Masteinrichtung), zu benennen.

 

Auf der Grundlage der Meldungen der Kommunen wurde von der Katastrophenschutzbehörde  mit Datum vom 27.09.21 ein  Förderantrag für 20 Sirenen gestellt. Das beantragte Fördervolumen beträgt 282.000 €. In 2021 hat der Landkreis Vechta keine Förderung erhalten. Der Antrag wurde für das Förderverfahren 2022 übernommen.

 

Es wird vorgeschlagen, dass der Landkreis die erste Investition von 20 Sirenen kreisweit als Anteil des Katastrophenschutzes an der Aufgabe „Warnung der Bevölkerung“ – unter dem Vorbehalt einer Bewilligung bis zu einem Eigenanteil von 100.000 € kofinanziert. Voraussetzung ist, dass wir die beantragte Zuwendung erhalten.

Es ist geplant, mit den Städten und Gemeinden die Erforderlichkeit  eines Ausleuchtungsgut-achtens zu erörtern und zu klären, ob ein flächendeckender Neuaufbau der Sireneninfrastruktur mittelfristig angestrebt werden sollte. Hierbei sollten auch die Kommunen ihren finanziellen Beitrag leisten.

 

Bei der Warnung und Information der Bevölkerung handelt es sich um ein aufwachsendes System. Gefahrenabwehr ist grundsätzlich eine gemeindliche Aufgabe (vgl. § 1 NPOG).

Die Gemeinde muss die Bevölkerung in ihrem Bereich warnen können, die untere Katastrophenschutzbehörde muss in ihrem Zuständigkeitsbereich warnen können. Das Land hat die Aufgabe, landesweit über die vorhandenen Warnmittel warnen zu können und nutzt dazu das Modulare Warnsystem (MoWaS). Der Landkreis Vechta hat eine eigene webbasierte Anbindung an dieses System.

Demnach  sollten auch die Kommunen bei einem flächendeckenden Neuaufbau der Sireneninfrastruktur ihren finanziellen Beitrag leisten.

 


„Dem Kreistag wird empfohlen, die Beschaffung von 20 Sirenen kreisweit als Anteil des Katastrophenschutzes an der Aufgabe „Warnung der Bevölkerung“ – unter dem Vorbehalt einer Bewilligung bis zu einem Eigenanteil von 100.000 €  kozufinanzieren. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden im Bedarfsfall überplanmäßig bereitgestellt. Voraussetzung ist, dass der Landkreis Vechta die beantragte Förderung aus dem Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes erhält“.


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                     

Produkt (PSP/KST):          

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten): ca. 382.000 €

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

     

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

282.000 €

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

100.000 €

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit  250.000 € Ausgabe Sirenenanlagen KatS, 200.000 € Einnahme Zuschuss                            

      im Haushaltsjahr:      2022

 nein