Betreff
Fahrzeug- und Einsatzmittelkonzept 2021 für die Kreisfeuerwehr im Landkreis Vechta (223/2022)
Vorlage
223/2022
Aktenzeichen
32- 0 VOR
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis ist gemäß § 3 NBrandSchG zuständig für die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung. Zu den wichtigsten übergemeindlichen Aufgaben gehören z.B. der Einsatz einer Kreisfeuerwehr, die Aufstellung von Kreisfeuerwehrbereitschaften, die Unterhaltung der Feuerwehrtechnische Zentrale und die überörtliche Hilfe durch die Kreisfeuerwehr.

 

Die Gemeinden hingegen haben nach § 2 NBrandSchG eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.

 

Die Trennlinie zwischen der Mindestausstattung der gemeindlichen Feuerwehren im Rahmen des gesetzlichen Auftrages und der überörtlichen Gefahrenabwehr durch den Landkreis muss dabei definiert werden. Dabei bewegt man sich im Spannungsfeld „Recht und Technik“ sowie „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“.

 

Aus diesem Grunde hat der Landkreis Vechta im April 2020 nach Ausschreibung der Beratungsleistung bei der Firma ORGAKOM Analyse + Beratung GmbH, Waldbronn ein Fahrzeug- und Einsatzmittelkonzept in Auftrag gegeben.

 

Das Konzept entstand – beginnend mit einem Auftaktgespräch mit Vorort-Termin mit Inaugenscheinnahme aller Fahrzeuge Ende Juni 2020 - im stetigen Austausch zwischen der Verwaltung des Landkreises Vechta und der Kreisfeuerwehr.

 

Ziel war es, mit diesem Blick von außen ein Sollkonzept unter Berücksichtigung folgender Frage- bzw. Aufgabestellungen zu erstellen:

 

Ø  Kritische Analyse des Istzustandes (Einsatzgeschehen, Abdeckung des Gebietes etc.) hinsichtlich Gefahrenpotential und Fahrzeugvorhaltung der Kreisfeuerwehr

 

Ø  Sind die vorgehaltenen Ressourcen einschließlich der Fahrzeuge für die Kreisfeuerwehr zur Aufgabenerfüllung im überörtlichen Bereich bedarfsgerecht?

(Darstellung von Handlungsbedarf und Wirtschaftlichkeitsprüfung)

 

Ø  Ist das Wechsellader-Konzept bedarfsgerecht? Gibt es Alternativen?

 

Ø  In welchem zeitlichen Rahmen sollten die vorhandenen Kreisfahrzeuge ersatzbeschafft werden? Hierzu sind Maßnahmenlisten mit Priorisierung zu erstellen.

 

Ø  Erstellung eines Konzeptes für die Kreisfeuerwehr hinsichtlich überörtlicher Aufgaben wie z.B. Einsatzhygiene/Sonderlöschmittel.

 

Grundlage für die Sollstruktur im Landkreis Vechta ist

 

• ein flächendeckendes planmäßiges Erreichen des Einsatzortes innerhalb der

Wohnbebauung mit einer taktischen Einheit innerhalb von acht Minuten

 

• ein flächendeckendes planmäßiges Erreichen der Gebäude mittlerer Höhe mit einem Hubrettungsfahrzeug

 

• die Sicherstellung des Schutzzieles in 90 % der Einsätze

 

 das Abdecken der besonderen Risiken.

 

Der Gutachter hat zunächst die IST-Struktur hinsichtlich fahrzeugtechnischer als auch personeller Ausstattung sowie der Sicherstellung des Grundschutzes durch die Städte und Gemeinden auch im Hinblick auf Kompatibilität und Redundanz analysiert.

 

Dabei hat er auch dargestellt, dass Fahrzeuge tlw. doppelt bis dreifach für unterschiedliche Aufgaben verplant sind; wie z.B. Grundschutz, Ersteinsatz auf der Autobahn, Kreisfeuerwehr-bereitschaft oder Gefahrgutzug.

 

Der Gutachter schlägt Umstrukturierungen z.B. im Gefahrgutzug oder der Kreisfeuerwehr-bereitschaft vor. Ob und wie diese Empfehlungen aufgenommen werden, sollte aber zunächst in einem intensiven Dialog mit den betroffenen Feuerwehren besprochen und in themenbezogenen Arbeitsgruppen unter Einbindung der Verwaltung analysiert werden.

 

Auch im Bereich Einsatzmittel hat der Gutachter diverse Handlungsfelder aufgezeigt, wie z.B. im Bereich Feuerwehrtechnische Zentrale, Atemschutz, Sonderausrüstung oder Persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehrangehörigen.

 

Ein weiteres Instrumentarium des Gutachters waren Fahrzeitsimulationen zur Analyse der planerischen Erreichbarkeit und damit zur Abdeckung des Verantwortungsgebietes.

Dabei hat er festgestellt, dass das Landkreisgebiet nicht innerhalb von 30 Minuten von einem Standort aus qualifiziert abgedeckt werden kann.

 

Allerdings sollten innerhalb des Landkreises nachfolgende Fähigkeiten i. d. R. innerhalb von 30 Minuten sichergestellt werden:

 

• Sicherstellung der Wasserförderung über lange Wegstrecken

• Zusätzliche Atemschutzkomponente

• Dekontamination der Einsatzkräfte im Brandschutz

• Einsatzleitung mit Führungsgruppe

 

Aus diesem Grunde werden Zuständigkeitsbereiche Nord und Süd vorgeschlagen. Gemäß Auffassung des Gutachters erscheint es auch sinnvoll, die Kreisfeuerwehrbereitschaft zukünftig in zwei Einheiten aufzuteilen.

 

Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse hält er folgende Neuanschaffungen für erforderlich.

 

  • Abrollbehälter für Elektroautos (AB-Havarie):
  • Abrollbehälter Schlauch (AB Schlauch)
  • Rüstwagen (RW)/ oder alternativ Erneuerung AB Rüst
  • Kommandowagen
  • Gerätewagen Logistik (GW-L2)
  • Gerätewagen Logistik Hygiene (GW-L Hygiene)
  • Mannschaftstransportwagen (MTW)

 

Auf der Grundlage von Fahrzeuglaufzeiten als Richtwerte wurden auch die erforderlichen Ersatzbeschaffungen in den Investitionsplan aufgenommen.

 

Eine Verteilung der erforderlichen Beschaffungsmaßnahmen erfolgt auf die Jahre bis 2030, um die Abweichung vom durchschnittlichen Mittelbedarf pro Jahr gering zu halten und um die Anzahl der pro Jahr zu beschaffenden Fahrzeuge zu begrenzen.

 

Insgesamt ergibt sich eine geschätzte Investitionssumme von 4.415.000 € im Zeitraum 2022 – 2030, verteilt auf diese 9 Jahre also 490.555 € pro Jahr.

 

Das vorgestellte Konzept bietet erstmals einen „Fahrplan“ für die künftige Entwicklung der Kreisfeuerwehr, auf deren Grundlage Verwaltung und Kreisfeuerwehr die nächsten Jahre arbeiten können.

 

Das Investitionsprogramm kann aber nicht als verbindlich festgeschrieben werden, da sich z.B. Laufzeiten vorhandener Fahrzeuge aus technischen Gründen verändern können oder neue Risiken, wie z.B. steigende Zulassungszahlen bei Elektro- und Hybridfahrzeugen, entstehen.

Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, ein Investitionsbudget im Haushalt zu veranschlagen. Aufgrund der langen Ausschreibungszeiten sollten auch jeweils Verpflichtungsermächtigungen für das Folgejahr aufgenommen werden.

 

Über diesen langen Zeitraum sollte zudem mindestens im Abstand von drei Jahren nach Marktbeobachtung auf der Grundlage der Preissteigerungen Budgetanpassungen vorgenommen werden können. Es wird vorgeschlagen, die Investitionen auf 10 Jahre zu verteilen, so dass sich ein jährlicher Mittelbedarf von 450.000 € ergibt.

 

Das Konzept wurde im Dezember 2021 bereits den Orts-, Gemeinde- und Stadtbrandmeistern vorgestellt. Alle Feuerwehren stimmen dem Konzept als Empfehlung und Fahrplan für die künftige Entwicklung der Kreisfeuerwehr grundsätzlich zu, sehen aber auch die Erforderlichkeit eines intensiven Dialogs, bevor empfohlene Umstrukturierungen ggf. umgesetzt werden.


„Dem Kreistag wird vorgeschlagen, folgendes Beschaffungsprogramm für Einsatzfahrzeuge für die Kreisfeuerwehr und die Feuerwehrtechnische Zentrale zu beschließen:

 

Für eine ausreichende Ausstattung und zum Werterhalt werden für die Beschaffung von Fahrzeugen für die Kreisfeuerwehr und die Feuerwehrtechnische Zentrale für die Jahre 2022 bis 2031 Haushaltsmittel in Höhe von 450.000 € jährlich bereitgestellt. Darüber hinaus werden jährlich Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten nachfolgender Haushaltsjahre ausgewiesen. Im Haushaltsjahr 2022 werden weitere 50.000 € überplanmäßig bereitgestellt. Das Budget ist in den Folgejahren aufgrund von Preissteigerungen ggf. anzupassen.“


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                32

Produkt (PSP/KST):     I1.320052.510.122

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer: 10-20 Jahre je nach Fahrzeug

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

Jährlich 450.000 €

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

Wartungs- und ggf. Reparaturkosten

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit  400.000 €                                   im Haushaltsjahr: 2022

 nein für weitere 50.000 € und Verpflichtungsermächtigungen