Betreff
Förderung des Betreuungsvereins SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste Vechta e. V. (179/2021)
Vorlage
179/2021
Aktenzeichen
509704
Art
Beschlussvorlage

Der SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste Vechta e.V. beantragt am 27.09.2021 für das Haushaltsjahr 2022 den Betrag in Höhe von 5.000 € zum Ausgleich des Defizites. Ebenso wird für die Folgejahre ein Zuschuss vom Landkreis für den Betreuungsverein beantragt. (Anlage).

 

Die Existenz der Betreuungsvereine liegt im besonderen Interesse des Landkreises, da bei einem Wegbrechen dieser Strukturen der Landkreis für ein ausreichendes regionales Betreuungsangebot sorgen müsste. Die Durchführung der Querschnittsarbeit ist wichtig, um z. B. ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen und zu begleiten oder um die Einrichtung einer Betreuung durch eine Vorsorgevollmacht zu vermeiden.

 

Die Leistungen des SKM im Bereich der Querschnittsarbeit sind dem Antrag zu entnehmen.

 

Bereits für die Jahre 2020 und 2021 hat der SKM eine Förderung der Querschnittsarbeit in Höhe von 5.000 € erhalten.

 

Eine Förderung des SKM in Höhe von 5.000 € für das Jahr 2022 wird als angemessen angesehen. Ebenso wird eine Förderung des SKM zum Ausgleich des Defizites für die Jahre 2023 und 2024 in Höhe von bis 5.000 € als angemessen angesehen, falls der SKM für das Vorjahr ein entsprechendes Defizit nachgewiesen hat.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste Vechta e.V. eine Förderung des Betreuungsvereines in Höhe von 5.000 € für das Jahr 2022 zu gewähren. Ebenso sollte eine Förderung des Betreuungsvereins des SKM zum Ausgleich des Defizites für die Jahre 2023 und 2024 in Höhe von bis 5.000 € gewährt werden, falls der SKM für das Vorjahr ein entsprechendes Defizit nachgewiesen hat.


„Dem Kreistag wird empfohlen, dem SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste Vechta e.V. eine Förderung des Betreuungsvereins in Höhe von 5.000 € für das Jahr 2022 zu gewähren. Ebenso wird eine Förderung des Betreuungsvereins des SKM zum Ausgleich des Defizites für die Jahre 2023 und 2024 in Höhe von bis 5.000 € gewährt, falls der SKM für das Vorjahr ein entsprechendes Defizit nachgewiesen hat.“


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                50

Produkt (PSP/KST):     P1.50.01.343001.002

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme in 2022

(ohne Folgekosten):

 

5.000 €

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

5.000 € für 2023

5.000 € für 2024

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr:      

 nein