Betreff
Umsetzung Masterplan Wandern (172/2021)
Vorlage
172/2021
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

 

Wandern im Allgemeinen und auch der Wandertourismus im Speziellen werden immer beliebter.

Der Wandertourismus in Deutschland generiert nach einer Grundlagenuntersuchung des Deutschen Wanderverbandes Bruttoumsätze von jährlich 7,2 bis 7,8 Milliarden Euro [1].

 

Um hiervon künftig einen größeren Anteil als bisher in den Landkreis Vechta zu lenken, hat der Kreistag in seiner Sitzung am 08.04.2020 beschlossen, analog zum kreisweiten Radwegeleitsystem ein kreisweites, einheitliches Wanderwegesystem zu erstellen. Für Planungsleistungen „Masterplan Wandern“ wurden Haushaltsmittel in Höhe von rd. 170.000 Euro bereitgestellt (geschätzte Kosten).

Nach der Ausschreibung haben sich die Planungskosten erfreulicherweise deutlich reduziert, auch konnte eine Förderung durch LEADER von rd. 36.000 EUR (Bescheid 05.05.2020) generiert werden, so dass beim Landkreis Vechta am Ende ein Eigenteil von rd. 39.000 Euro verblieb.

 

Aktueller Sachstand:

 

Die Planungsleistungen sind durch das Büro Spradau aus Rastede bis 10/2021 erbracht worden. Insgesamt wurden 46 örtliche Wanderwege von zertifizierten Bestandserfassern im Landkreis Vechta ermittelt und in die Planungen integriert.

Ziel der Planungsleistungen war es, neben der Identifizierung von Wanderwegen und Streckenverläufen auch ein Leistungsverzeichnis für die Umsetzung (Beschilderung) zu erstellen.

 

Die Kosten für die Umsetzung werden gemäß Planungsbüro mit 360.000 EUR veranschlagt. Dies beinhaltet die Beschilderung der Wege mit Wegweisern, Infotafeln und Pfosten.

 

Die Ausschilderung soll in 2022 erfolgen. Da die Umsetzung wie bereits auch die Planungsleistungen über LEADER gefördert werden könnten, wurde bereits eine Projektskizze bei der LEADER-Geschäftsstelle eingereicht. Diese wurde bereits positiv bei der LAG Vorstandssitzung am 27.10.2021 beraten. Sobald eine offizielle Bestätigung erfolgt, wird ein Antrag auf LEADER-Förderung gestellt.

 

Bei einer erfolgreichen Bewerbung bei LEADER verbleiben ein Finanzierungsanteil in Höhe von 260.000€. Wenn eine Aufteilung (analog zum Radwegeleitsystem) durch Landkreis und Kommunen erfolgt, beträgt der Anteil für den Landkreis 130.000 EUR.

 

Finanzierungsplan:

Umsetzung Beschilderung                 =          360.000 €

abzüglich Förderung

-          LEADER €                                          100.000 €

Finanzierungslücke                             =          260.000 €

-          50 % LK Vechta Sockelbetrag           130.000 €

= Restbetrag für Kommunen              =          130.000 €

 

 

Folgende Kosten verbleiben anteilig bei den Städten und Gemeinden (Abrechnung geplant für 2023):

 

Gemeinde

Bevölkerung am 30.06.2019

Anteil an der Gesamtbevölkerung in %

Fläche in qkm am 01.07.2017

Anteil an der Gesamt-fläche in %

Anteil in € bei Gewichtung Bev./Fl. 1:1

Bakum

6455

4,53

78,88

9,69

            9.239,73 €

Damme

17177

12,05

104,39

12,82

         16.163,89 €

Dinklage

13114

9,20

72,81

8,94

         11.790,65 €

Goldenstedt

9945

6,97

88,9

10,92

         11.630,57 €

Holdorf

7334

5,14

55

6,76

            7.734,01 €

Lohne

26965

18,91

91,11

11,19

         19.565,56 €

Neuenk.-Vörden

8737

6,13

90,94

11,17

         11.242,76 €

Steinfeld

10210

7,16

60,05

7,38

            9.448,19 €

Vechta

32704

22,94

87,88

10,79

         21.923,81 €

Visbek

9950

6,98

84,24

10,35

         11.260,83 €

Summe

142591

100

814,2

100

       130.000,00 €

 

 



[1] Die Daten beziehen sich auf die Zeit vor der Corona-Pandemie. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein deutlich erhöhter Umsatz während und auch nach der Pandemie generiert wurde / wird. Nach einer Befragung des Dt. Wanderverbandes in 2021 ist die Frequentierung der Wanderwege im Corona-Jahr 2020 zum Vorjahr 2019 stark angestiegen (vgl. Dt. Wanderverband, Jahresbericht 2021).


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

 

1.    „Der Masterplan Wandern soll vorbehaltlich einer Förderung durch LEADER umgesetzt werden. Die Kosten für die Umsetzung in Höhe von 360.000 EUR stehen im Haushalt 2022 zur Verfügung.

2.    Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Instandhaltung und Qualitätssicherung der Beschilderung und ermittelt die dafür erforderlichen jährlichen Kosten. Diese werden ab 2023 in den Haushalt hinterlegt.“


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                80

Produkt (PSP/KST):     I1.800024.510

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer: 18 Jahre

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

360.000 €

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

     

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

100.000 € LEADER-Förderung

Anteil der Städte und Gemeinden 130.000€

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     keine

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

130.000€

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit  360.000 €                                   im Haushaltsjahr: 2022     

 nein