Betreff
Jahresabschluss 2018 und Entlastungserteilung; Verwendung des Jahresergebnisses (088/2021)
Vorlage
088/2021
Aktenzeichen
20222118
Art
Beschlussvorlage

Der Jahresabschluss 2018 weist folgende Wirtschaftsergebnisse aus:

 

  1. Überschuss ordentliches Ergebnis Landkreis Vechta                   4.509.111,31
  2. Überschuss außerordentliches Ergebnis Landkreis Vechta              68.809,30 €
  3. Überschuss ordentliches Ergebnis Jugend und Freizeitzentrum       84.859,32 €

 

Nach § 5 Abs. 1 NKAG soll das Gebührenaufkommen aus Benutzungsgebühren die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, sind Kostenüberdeckungen bzw. – unterdeckungen auszugleichen.

Die haushaltrechtliche Umsetzung der gebührenrechtlichen Vorgaben erfolgt über den Sonderposten „Gebührenausgleich“. Ein Gebührenüberschuss entsprechend der Gebührennachkalkulation wird im Rahmen der Ergebnisverwendung direkt und ergebnisneutral durch Ergebnisverwendungsbeschluss dem Sonderposten „Gebührenausgleich“ zugeführt. Entsprechend dem Vorsichtsprinzip und dem Imparitätsprinzip weist der Landkreis Gebührenfehlbeträge, die in den folgenden Jahren durch Mehrerträge ausgeglichen werden sollen, nicht in der Bilanz nach.

Die Gebührennachkalkulation Fleischhygiene ergibt eine in den Folgejahren auszugleichende Unterdeckung i. H. v. -155.697,69 €. Ein Sonderposten Fleischhygiene für den Ausgleich der Unterdeckung steht nicht zur Verfügung.

Die Gebührennachkalkulation 2018 für die Abfallbewirtschaftung ergibt eine in den Folgejahren auszugleichende Überdeckung i. H. v. 210.167,24 €, welche in voller Höhe dem Sonderposten Gebührenausgleich Abfallbewirtschaftung zugeführt werden soll.

Für den Rettungsdienstbereich wird zum 31.12.2018 ein Fehlbetrag i. H. v. 1.850.666,00 € ausgewiesen. Ein Sonderposten Rettungsdienst für den Ausgleich der Unterdeckung steht nicht zur Verfügung

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Vechta hat den Jahresabschluss 2018 geprüft und im Prüfbericht vom 20.05.2021 nachfolgende Bestätigungsvermerke (Auszüge) erteilt:

 

Landkreis Vechta (Kernhaushalt)

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung erteilt das RPA dem Jahresabschluss 2018 des Landkreises Vechta den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Vechta hat den Jahresabschluss des Landkreises Vechta zum 31.12.2018 geprüft. Zur Prüfung lagen alle Bestandteile des Jahresabschlusses gemäß § 128 Abs. 2 NKomVG vor.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften des NKomVG und der KomHKVO liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Landkreises Vechta.

Die Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes besteht darin, zu prüfen, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht, und aufgrund der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben.

Die Prüfung des Jahresabschlusses gem. §§ 155, 156 NKomVG wurde unter ergänzender Anwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes in Anlehnung an die vom IDR verabschiedeten Grundsätze vorgenommen. Die Prüfungshandlungen wurden unter Beachtung der Grundsätze der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit in Anwendung des § 156 Abs. 1 NKomVG auf den Umfang beschränkt, der nach pflichtgemäßem Ermessen und allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen notwendig und angemessen ist, um relevante Sachverhalte beurteilen und die im Rahmen des gesetzlichen Prüfauftrages erforderlichen Feststellungen treffen zu können. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Aufgrund der vorgenommenen Prüfung des Jahresabschlusses des Landkreises Vechta zum 31.12.2018, über deren Ergebnisse dieser Prüfungsbericht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften informiert, bestätigen wir:

„Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus bestätigen wir, dass

  • die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
  • bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
  • sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Landkreises Vechta darstellt.“

Sofern zuvor die Unterrichtung des Kreistags über die über- und außerplanmäßigen Bewilligungen vorgenommen worden bzw. für die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen die Entscheidung des Kreistags eingeholt worden ist, hat das RPA keine Bedenken, dass der Kreistag des Landkreises Vechta über den Jahresabschluss 2018 beschließt sowie dem Landrat für das Haushaltsjahr 2018 die Entlastung erteilt.

 

Jugend- und Freizeitzentrum am Dümmer (Regiebetrieb JFZ)

Der Jahresabschluss mit Anhang und Anlagen soll unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Regiebetriebes vermitteln. Die Prüfung des Jahresabschlusses nach § 128 NKomVG ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße mit wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der wirtschaftlichen Lage des JFZ mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Auf Grund der durch die Prüfung in Stichproben gewonnenen Erkenntnisse kann bestätigt werden, dass der zehnte Jahresabschluss des JFZ zum 31.12.2018 nach Umstellung auf NKR den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des JFZ.

 

Nach § 58 Abs.1 Nr.10 NKomVG beschließt der Kreistag über den Jahresabschluss, den konsolidierten Gesamtabschluss, die Zuführung zu Überschussrücklagen (§ 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG) und die Entlastung des Landrats.

 

§ 110 NKomVG legt fest, dass ein Überschuss durch Beschluss der Überschussrücklage zugeführt wird. Ein Fehlbetrag wird gem. § 24 Abs. 1 GemHKVO vorrangig durch die Überschussrücklage gedeckt. Soweit der Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis nicht mit der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt werden kann, kann der Fehlbetrag aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt werden.

 

Der Jahresabschluss 2018, der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und die Stellungnahme des Landrats werden entsprechend § 129 NKomVG dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenfalls ist eine Einsichtnahme in diese Unterlagen im Rahmen der vorbereitenden Beratungen im Finanz-, Wirtschafts- und Sozialausschusses und im Kreisausschuss möglich.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der vorherigen Einsichtnahme in die genannten Unterlagen beim Landkreis nach telefonischer Absprache (Telefon 04441/8981410). Der Jahresabschluss 2018 ist zudem als Anlage beigefügt.


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Die Jahresabschlüsse 2018 des Landkreises Vechta und des Jugend- und Freizeitzentrums am Dümmer werden beschlossen und dem Landrat wird Entlastung erteilt.

Dem „Sonderposten Gebührenausgleich Abfallbewirtschaftung“ wird ein Betrag in Höhe von 210.167,24 € zugeführt.

Der sich aus der Ergebnisrechnung des Landkreises Vechta ergebende Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.509.111,31 € wird in Höhe von 4.298.944,07 € der „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ zugeführt.

Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 68.809,30 € wird der „Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ zugeführt.

Der sich aus der Ergebnisrechnung des Regiebetriebes Jugend- und Freizeitzentrum am Dümmer ergebende Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 84.859,32 € wird der „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ zugeführt.“

 


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                     

Produkt (PSP/KST):          

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

     

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr:      

 nein