Fälle von nicht unerheblicher Bedeutung werden entsprechend § 58 Abs. 1 Nr. 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom Kreistag beschlossen.
Eine Übersicht über die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Kernhaushaltes ist als Anlage beigefügt.
Fälle von unerheblicher Bedeutung, die gemäß § 117 NKomVG vom
Landrat entschieden werden, liegen darüber hinaus für das Haushaltsjahr 2018
nicht vor.
Dem
Kreistag wird empfohlen zu beschließen:
„Die nachstehenden über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen mit einem Gesamtbetrag von 3.234.801,33 € werden beschlossen:
1)
Budget THH 10:
132.287,19 €
2)
Budget THH 30: 256.308,56 €
3)
Budget THH 51: 227.196,38
€
4)
Budget THH 66:
1.707.503,74 €
5) Budget Personal: 911.505,46 €“