Betreff
Genehmigung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen (083/2021)
Vorlage
083/2021
Aktenzeichen
20222118
Art
Beschlussvorlage

Im Haushaltsjahr 2018 sind über-/außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen entstanden, die durch zusätzliche Einnahmen bzw. Einsparungen finanziert werden können.

Fälle von nicht unerheblicher Bedeutung werden entsprechend § 58 Abs. 1 Nr. 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom Kreistag beschlossen.

 

Eine Übersicht über die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Kernhaushaltes ist als Anlage beigefügt.

 

Fälle von unerheblicher Bedeutung, die gemäß § 117 NKomVG vom Landrat entschieden werden, liegen darüber hinaus für das Haushaltsjahr 2018 nicht vor.

 

 


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Die nachstehenden über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen mit einem Gesamtbetrag von 3.234.801,33 € werden beschlossen:

1)  Budget THH 10:                                                           132.287,19 €

2)  Budget THH 30:                                                           256.308,56 €

3)  Budget THH 51:                                                           227.196,38 €

4)  Budget THH 66:                                                        1.707.503,74 €

5)  Budget Personal:                                                         911.505,46 €“

 


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                     

Produkt (PSP/KST):          

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

     

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr:      

 nein