Betreff
Projekt des SkF e.V. "Babylotse ambulant in Frauenarztpraxen" (70/2021)
Vorlage
070/2021
Aktenzeichen
5151
Art
Beschlussvorlage

Nach dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sollen Eltern sowie werdende Mütter und Väter über Leistungsangebote zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt informiert werden. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe soll die Angebotsgestaltung und –entwicklung entsprechend klären und ausbauen.

 

Vor diesem Hintergrund hat der SkF e.V. am 26.10.2020 beim Landkreis Vechta eine Kostenbeteiligung ab 01.01.2021 in Höhe von 80 % der Kosten für das „Babylotsen-Projekt ambulant in gynäkologischen Praxen“ beantragt. Gefördert werden soll eine sozialpädagogische Fachkraft als Babylotse mit einem Stundenanteil einer halben Vollzeit-Stelle zuzüglich anteiliger Verwaltungs- und Sachkosten. Mit dem Projekt will der SkF mittels Fragebogen den Unterstützungsbedarf von Schwangeren ermitteln um dann gezielte Unterstützung und Vermittlung in weitere Hilfsangebote leisten zu können.

 

Der Antrag des SkF e.V. wurde zurückgestellt, da eine Prüfung wegen fehlender Zahlen und Daten nicht möglich war und trotz bereits 4-jähriger, drittmittelfinanzierter Laufzeit keine belastbare Evaluation des Projektes vorgelegt werden konnte. Zudem konnte der SkF e.V. eine Lücke in der Beratung und Versorgung von Schwangeren und jungen Müttern nicht überzeugend nachweisen.

 

Am 17.03.2021 hat der SkF e.V. seinen Antrag auf Finanzierung des Projektes "Babylotsen ambulant in Frauenarztpraxen" durch Vorlage ergänzender Zahlen begründet. Unter Bezugnahme auf den Newsletter Babylotse wird zudem auf die zunehmende bundesweite Ausweitung des Projektes hingewiesen.

 

Nach erneuter Prüfung und Bewertung des Antrages kann eine kleine Lücke in der Versorgung Schwangerer geschlossen werden. Diese rechtfertigt jedoch nur einen Stundenumfang von deutlich weniger als einer halben Vollzeit-Stelle, da in der Schwangerschaft neben den Frauenärzten bereits Beratungsangebote der Schwangerenberatungsstellen (im Landkreis Vechta 4 Träger) in Anspruch genommen werden können. Die Prüfung hat weiter ergeben, dass rd. 30 % der Arbeitszeit der Babylotsen Fahrzeiten für die wöchentlichen Besuche der Frauenarztpraxen im Landkreis Vechta darstellen. Das Verfahren könnte optimiert werde, indem zur Vermeidung von Fahrten die ausgefüllten Bögen, die mehrsprachig zur Verfügung stehen sollten, per Post versandt und in einem wöchentlichen Telefonat mit den beteiligten Arzthelferinnen erörtert werden.

 

Die Verwaltung schließt eine Vereinbarung mit dem SkF e.V. über die Zusammenarbeit im Rahmen des Projektes „Babylotse ambulant in Frauenarztpraxen“ ab.

 

Die Finanzierung im laufenden Haushalt ist gesichert.


„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

 

Der Landkreis Vechta beteiligt sich am Projekt „Babylotsen ambulant in Frauenarztpraxen“ mit 10.000 Euro jährlich. Die Förderung erfolgt für 3 Jahre für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2023. Die notwendigen Haushaltsmittel für die Jahre 2022 und 2023 werden zur Verfügung gestellt.“


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                51

Produkt (PSP/KST):     P1.51.02.363200.002

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten) in 2021:

 

10.000 €

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

2022: 10.000 €

2023  10.000 €

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

10.000 €

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

10.000,-€

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr: 2021

 nein