Betreff
Antrag der Fraktion SPD gem. § 56 NKomVG "Änderung der Schülerbeförderungssatzung im Bereich SEK II" (981/2020/1)
Vorlage
981/2020/1
Art
Antrag
Referenzvorlage

Der Antrag der SPD-Fraktion (siehe Vorlage 981/2020) vom 05.11.2020 ist unter TOP 16 in der Sitzung des Finanz-, Wirtschafts- und Sozialausschuss am 03.12.2020 und in der Sitzung des Kreisausschusses am 10.12.2020 zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden.

 

Zu dem Antrag hat die Kreisverwaltung folgende Berechnungen erstellt:

 

Die derzeitige Schülerbeförderungssatzung erfüllt die gesetzlichen Mindestanforderungen, dies beinhaltet eine kostenlose Schülerbeförderung für den Bereich SEK I. Darunter fallen derzeit rd. 4.700 Schülerinnen und Schüler im Landkreis Vechta. Die Kosten für Schüler-sammelzeitkarten betragen ca.  2.500.000 € pro Jahr.

 

Folgende Schultypen zählen zum Bereich SEK II:

  • Gymnasien
  • Fachoberschulen
  • Schulische Ausbildung (Berufsschule)
  • Betriebliche Ausbildung (Berufsschule)

 

1.    Bei einer pauschalen Ausgabe von Fahrkarten an alle Schülerinnen und Schüler fallen zusätzliche Kosten in Höhe von mind. 1.700.000 € pro Jahr an. Hinzu kommen Kosten für Verstärkerfahrten und ggf. die Einrichtung neuer Linien, was einen mittleren sechsstelligen Betrag zur Folge hat.

 

2.    Nimmt man die Berufsschüler in betrieblicher Ausbildung heraus, liegen die zusätzlichen Kosten für Fahrkarten bei ca. 1.000.000 €.

Es werden in diesem Fall nur Schülerinnen und Schüler ohne eigenes Einkommen befördert und die im Verhältnis zur Nutzung teuren Monatskarten fallen weg, da diese Schülergruppe nur maximal zweimal in der Woche die Berufsschule besucht.

 

Beide Varianten sind mit hohen Kosten verbunden. Da viele Schülerinnen und Schüler sobald sie einen Führerschein haben, mit dem Auto zur Schule fahren oder sich in Fahrgemeinschaften zusammen tun, fallen Kosten für eine Dienstleistung in der Schülerbeförderung an, die nicht genutzt wird.

 

Die Verwaltung macht daher folgenden Vorschlag:

  • Für das Schuljahr 21/22 bekommen die Schülerinnen und Schüler der Gymnasien eine kostenlose Fahrkarte auf Antrag
  • Für die Schülerinnen und Schüler der Fachoberschulen und Berufsschulen (nur Vollzeitschüler), gibt es zwei verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten:
    1. Die ÖPNV-Fahrtkosten können halbjährlich nach Vorlage der Fahrkarten erstattet werden.
    2. Als Pilotprojekt erhalten diese Schüler elektronische Chipkarten – soweit verfügbar. Die Fahrtantritte werden registriert und am Ende des Monats wird – wie bei moobilplus- das günstigste Ticket ermittelt und dem Landkreis in Rechnung gestellt.

 

Die Kosten für die Gymnasien würden sich auf knapp 500.000 € belaufen.

Für die Fachoberschule und Berufsschule kann eine genaue Kostenschätzung nicht vorgenommen werden, sie liegen aber deutlich unter denen der Gymnasien.

 

Der Vorteil dieser Variante ist, dass nur die tatsächlich in Anspruch genommen Fahrten abgerechnet werden.


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                80

Produkt (PSP/KST):     P1.80.00.2410014

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

     

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr:      

 nein