Betreff
Fortführung der Unternehmenszuschussförderung Landkreis Vechta und Aktualisierung der KMU-Richtlinie (970/2020)
Vorlage
970/2020
Art
Beschlussvorlage

1. Hintergrund:

Im Förderzeitraum 2014 – 2020 hat der Landkreis Vechta mit dem kreiseigenen KMU-Förderprogramm erfolgreich Unternehmer/Innen bei der Existenzgründung oder Betriebsnachfolge unterstützt. Die derzeit gültige Richtlinie ist mit Ablauf des Jahres 2020 ausgelaufen.

2. Bedarf

Ein kreisweites KMU-Investitionsförderprogramm wird für notwendig gehalten, um insbesondere die Eigenkapitalbasis und damit Wettbewerbsfähigkeit von Gründer/innen, kleinen Unternehmen und Nachfolgeunternehmen zu stärken. Zudem ist der Landkreis über das Programm in der Lage, Wirtschaftsentwicklungen positiv zu steuern (weitere Gründungen, mehr Technikberufe bei Frauen, mehr Dienstleistungssektor, usw.) Die große Nachfrage in den vergangenen Jahren ist ein Beleg für den Bedarf an Unterstützung. Mit dem Richtlinienentwurf (Anhang) sind die Erfahrungen und Bedarfe aus den vergangenen Jahren aufgegriffen worden. Ein besonderer Förderbedarf wird für folgende Vorhaben erkannt:

·         Förderung von Gründer/innen (materielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens)

·         Erstmalige bauliche Errichtung einer Betriebsstätte bzw. Kauf durch ein bestehendes

Unternehmen im Landkreis (z.B. wenn zuvor in gemieteten Räumen)

·         Ansiedlung von KMU im Landkreis Vechta

·         Kauf einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte

·         Übernahme (Kauf) eines Betriebes im Rahmen des Generationenwechsels (Nachfolge)

·         Für Start-Ups: Kostenlose Bereitstellung eines Büroraumes und Mitnutzung der dortigen Infrastruktur in den Räumlichkeiten START:Punkt in Vechta für längstens 12 Monate, wenn Kontingente und Haushaltsmittel verfügbar.

Nicht gefördert werden sollen generelle Erweiterungsvorhaben von bestehenden Unternehmen (mit Blick auf Vorförderungen); Betriebsverlagerungen innerhalb des Landkreises; Großvorhaben, bei denen der Zuschuss nicht mind. 5% der Gesamtinvestition ausmacht; „künstliche“ Gründungen durch Untergliederung von bestehenden Unternehmen.

3. Zuwendungsempfänger

Mit Blick auf die von der EU durch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGFVO) lediglich für KMU geregelte Investitionsförderung kommen folgende Zuwendungsempfänger in Betracht:

·         kleine (bis 50 Beschäftigte) und mittlere (51-250 Beschäftigte) gewerbliche Unternehmen     aus Industrie, Handwerk, Handel, Bau-, Verkehrs-, Dienstleistungs- und Beherbergungsgewerbe mit Sitz im Landkreis Vechta, Existenzgründer/innen aus diesen Bereichen und ansiedlungswillige KMU von außerhalb des Landkreises,

·         Freiberuflich Tätige (mit Blick auf Stärkung des Dienstleistungssektors,      Frauenarbeitsplätze; Erhöhung der Branchenvielfalt)

·         Dauerarbeitsplätze ab Lebensalter 50 Jahre (50 plus) (Fachkräftemangel/Demographischer Wandel).

Nicht förderfähig sind alle Organisationen und Unternehmen, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben sowie alle nach EU-Vorgaben eingestuften förderrechtlich sensiblen Bereiche.

4. Förderhöhe

Wegen der positiven Erfahrungen mit dem Fördersatz in den Jahren 2014-2020 und der Nachbarkreissituation wird eine neue Förderhöhe vorgeschlagen, d.h.:

·         bei Gründer/innen und kleinen Unternehmen bis 15% der förderfähigen Investitionskosten (max. 10.000 € je geschaffenen Dauerarbeitsplatz, Höchstfördersumme 50.000 €)

·         bei mittleren Unternehmen bis 7,5% der förderfähigen Investitionskosten (max. 10.000 € je geschaffenen Dauerarbeitsplatz, Höchstfördersumme: 50.000 €).

 

5. Kosten

Auf Basis der Förderfälle aus der vergangenen Förderperiode fallen jährliche Kosten von rd. 400.000 €  an. Sollte die Nachfrage höher ausfallen, ist frühzeitig eine Anpassung der Haushaltsansätze zu beraten.


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Die „Richtlinie zur Förderung produktiver Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen im Landkreis Vechta (KMU-Richtlinie)“ wird beschlossen und tritt am 01.05.2021 in Kraft.

Damit werden auch zukünftig Fördermittel für die strategische Weiterentwicklung der Wirtschaftskraft im Landkreis Vechta mit jährlich 400.000 € analog der EU-Förderperiode von 2021 bis 2027 bereitgestellt.“


 

Finanzielle Auswirkungen:        ja nein

 

 

Teilhaushalt:                80

Produkt (PSP/KST):     I1.800014.525.020

 

Investition:                               ja       nein

 

 

Nutzungsdauer: 7 Jahre

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

2,8 Mio. €

     

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

400.000 €

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:80

 

 ja, mit                       400.000                 im Haushaltsjahr:      2021

 nein