1. Hintergrund:
Im Förderzeitraum 2014 –
2020 hat der Landkreis Vechta mit dem kreiseigenen KMU-Förderprogramm
erfolgreich Unternehmer/Innen bei der Existenzgründung oder Betriebsnachfolge
unterstützt. Die derzeit gültige Richtlinie ist mit Ablauf des Jahres 2020 ausgelaufen.
2. Bedarf
Ein kreisweites KMU-Investitionsförderprogramm
wird für notwendig gehalten, um insbesondere die Eigenkapitalbasis und damit
Wettbewerbsfähigkeit von Gründer/innen, kleinen Unternehmen und
Nachfolgeunternehmen zu stärken. Zudem ist der Landkreis über das Programm in
der Lage, Wirtschaftsentwicklungen positiv zu steuern (weitere Gründungen, mehr
Technikberufe bei Frauen, mehr Dienstleistungssektor, usw.) Die große Nachfrage
in den vergangenen Jahren ist ein Beleg für den Bedarf an Unterstützung. Mit
dem Richtlinienentwurf (Anhang) sind die Erfahrungen und Bedarfe aus den
vergangenen Jahren aufgegriffen worden. Ein besonderer Förderbedarf wird für
folgende Vorhaben erkannt:
·
Förderung von Gründer/innen (materielle
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens)
·
Erstmalige bauliche Errichtung einer
Betriebsstätte bzw. Kauf durch ein bestehendes
Unternehmen im Landkreis (z.B. wenn zuvor in
gemieteten Räumen)
·
Ansiedlung von KMU im Landkreis Vechta
·
Kauf einer stillgelegten oder von Stilllegung
bedrohten Betriebsstätte
·
Übernahme (Kauf) eines Betriebes im Rahmen des
Generationenwechsels (Nachfolge)
·
Für Start-Ups: Kostenlose Bereitstellung eines
Büroraumes und Mitnutzung der dortigen Infrastruktur in den Räumlichkeiten
START:Punkt in Vechta für längstens 12 Monate, wenn Kontingente und
Haushaltsmittel verfügbar.
Nicht gefördert werden sollen generelle
Erweiterungsvorhaben von bestehenden Unternehmen (mit Blick auf
Vorförderungen); Betriebsverlagerungen innerhalb des Landkreises; Großvorhaben,
bei denen der Zuschuss nicht mind. 5% der Gesamtinvestition ausmacht;
„künstliche“ Gründungen durch Untergliederung von bestehenden Unternehmen.
3. Zuwendungsempfänger
Mit Blick auf die von der EU durch die
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGFVO) lediglich für KMU geregelte
Investitionsförderung kommen folgende Zuwendungsempfänger in Betracht:
·
kleine (bis 50 Beschäftigte) und mittlere
(51-250 Beschäftigte) gewerbliche Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Bau-,
Verkehrs-, Dienstleistungs- und Beherbergungsgewerbe mit Sitz im Landkreis
Vechta, Existenzgründer/innen aus diesen Bereichen und ansiedlungswillige KMU
von außerhalb des Landkreises,
·
Freiberuflich Tätige (mit Blick auf Stärkung des
Dienstleistungssektors,
Frauenarbeitsplätze; Erhöhung der Branchenvielfalt)
·
Dauerarbeitsplätze ab Lebensalter 50 Jahre (50
plus) (Fachkräftemangel/Demographischer Wandel).
Nicht förderfähig sind alle
Organisationen und Unternehmen, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben
sowie alle nach EU-Vorgaben eingestuften förderrechtlich sensiblen Bereiche.
4. Förderhöhe
Wegen der positiven Erfahrungen mit dem
Fördersatz in den Jahren 2014-2020 und der Nachbarkreissituation wird eine neue
Förderhöhe vorgeschlagen, d.h.:
·
bei Gründer/innen und kleinen Unternehmen bis
15% der förderfähigen Investitionskosten (max. 10.000 € je geschaffenen
Dauerarbeitsplatz, Höchstfördersumme 50.000 €)
·
bei mittleren Unternehmen bis 7,5% der
förderfähigen Investitionskosten (max. 10.000 € je geschaffenen
Dauerarbeitsplatz, Höchstfördersumme: 50.000 €).
5. Kosten
Auf Basis der Förderfälle
aus der vergangenen Förderperiode fallen jährliche Kosten von rd.
400.000 € an. Sollte die Nachfrage höher
ausfallen, ist frühzeitig eine Anpassung der Haushaltsansätze zu beraten.
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:
„Die „Richtlinie zur Förderung produktiver
Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen im Landkreis Vechta
(KMU-Richtlinie)“ wird beschlossen und tritt am 01.05.2021 in Kraft.
Damit werden auch zukünftig Fördermittel für die strategische Weiterentwicklung der Wirtschaftskraft im Landkreis Vechta mit jährlich 400.000 € analog der EU-Förderperiode von 2021 bis 2027 bereitgestellt.“